Winterdienst in Köln

Professionelle Schneeräumung und Streudienst für private Immobilien, Gewerbegrundstücke und öffentliche Auftraggeber in Köln und Umgebung
  • 24/7 von Oktober bis April für Sie im Einsatz
  • Zuverlässige Einsatz- und Tourenplanung
  • Übernahme der Haftung bei Schnee und Eis
  • An Ihre Wünsche und Gegebenheiten angepasste Winterdienstleistungen
  • Faire Preise und transparente Abrechnung
Winterdienst in Nordrhein-Westfalen
© Andreas P, Adobe

Die bevölkerungsreichste Kommune Nordrhein-Westfalens beherbergt rund 1,1 Millionen Einwohner*innen, die sich auf 9 Stadtbezirke und 86 Stadtteile aufteilen. Dieses Gebiet von Schnee und Eis zu befreien, obliegt weitestgehend den städtischen Abfallwirtschaftsbetrieben. Bei starkem Schneefall übersteigt der Umfang des Eisbeseitigungs- und Schneeräumdienstes in Köln allerdings nicht selten die Kapazitäten der Kommune, sodass die Grundstückseigentümer*innen die angrenzenden öffentlichen Wege zusätzlich räumen und streuen müssen.

Winterdienst Köln: zuverlässig mit CASSPI

Mit unserem großen Kontingent an motivierten Mitarbeitern und unserem modernen Fuhrpark sind wir optimal auf den Schneeräumdienst in Köln vorbereitet. Unsere leistungsstarken Maschinen sind in der Lage, Fahrbahnen sowie Geh- und Fahrradwege großflächig von Schnee und Eis zu befreien. Um ohne Verzögerung auf extreme Witterungsbedingungen reagieren zu können, nutzen wir zuverlässige Wetterdaten. Unser Winterdienst in Köln basiert auf dem Anspruch, den reibungslosen Verkehr in der Metropole auch in der kalten Jahreszeit zu gewährleisten.

Die Pflicht zum Winterdienst in Köln für Eigentümer*innen:

Laut Satzung sind Grundstückseigentümer*innen in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr zum Schneeräumdienst in Köln verpflichtet. An Sonn- und Feiertagen muss der Streu- und Räumdienst zwischen 9 Uhr und 20 Uhr erledigt werden. Wichtig zu wissen: Das Streuen mit Salz ist Ihnen nur in Ausnahmefällen erlaubt und im Gegensatz zu anderen Kommunen umfasst der Schneeräumdienst in Köln auch die an Ihr Grundstück angrenzenden Fahrradwege, sofern diese von der Stadt nicht geräumt beziehungsweise gestreut worden sind.
Ersparen Sie sich Stress und Hektik, indem Sie Ihren Winterdienst in Köln an CASSPI abgeben. Mit uns holen Sie sich einen fachkundigen und flexiblen Partner an die Seite, der bereits umfangreiche Erfahrungen mit dem Schneeräumdienst in Köln sammeln durfte. Hervorragende Erreichbarkeit, transparente Preisgestaltung und gewissenhaftes Arbeiten inklusive.

Einsatzbereit

Unsere Einsatzflotte ist bereit für die Schneeräumung auf Gehwegen

  • Firmengelände / Gewerbegebiete
  • Industrieanlagen
  • Öffentliche und private Parkplätze
  • Wohnanlagen
  • Einfamilienhäuser / Doppelhaushälften
  • Spezialflächen wie Bahnhöfe

DWD Wetterwarungen

Amtliche Wetterwarnungen für die Region

Die Wetterwarnungen werden nach 10 Minuten aktualisiert. Einfach die Seite neu laden...

Unsere Winterdienste

  • Maschinelle Schneeräumung

    Mit modernen Gerätschaften befreien wir Ihre Flächen von Schnee und Eis.

  • Manuelle Schneeräumung

    Wir gehen bei Bedarf auch mit Schaufel und Besen gewissenhaft um.

  • Haftungsübernahme

    Wir nehmen die Räumpflicht ernst und setzen sie gewissenhaft um.

  • 24/7 Stunden Hotline

    Kompetente Ansprechpartner sind gerne für Sie da.

  • Umweltfreundliches Streugut

    Als moderner Winterdienst setzen wir auf Streugut, das Schnee und Eis zuverlässig beseitigt – und dabei unsere Natur schützt.

  • Qualität
  • Tauwetterkontrolle

    Mögliche Dachlawinen und Eiszapfen werden kontrolliert.

  • Streumittel-Entsogrung

    Zu Saisonende entsorgen wir das ausgebrachte Streumaterial.

Ihre Vorteile bei Casspi

Vertrauen Sie einem erfahrenen Partner!

Wir definieren uns über eine gewissenhafte Arbeitsweise, eine offene Kommunikation sowie den Einsatz von professionellen Maschinen und geschulten Mitarbeitern. Vertrauen Sie unserer Expertise in puncto Räum- und Streudienst und verabschieden Sie sich endgültig von endlosen Warteschleifen am Telefon, unzuverlässigem Personal und überzogenen Preisen.

  • Vermeiden Sie Kosten durch mangelndes Schneeräumen
    Ein Personenschaden bei Schnee und Eis auf Ihrem Grundstück kann für Sie – sofern Sie Ihre Räum- oder Streupflicht verletzt haben – teuer enden. Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall sind nur drei der Kostenfaktoren, die Geschädigte bei einem Unfall aufgrund von mangelnder Schneeräumung gegen Sie geltend machen können. Vergessen Sie die Dach-Schneeräumung, kann das Dach bei anhaltendem Schneefall nur noch von der Feuerwehr sicher geräumt werden. Ein Einsatz, der horrende Kosten verursacht.
  • Genießen Sie eine Auszeit!
    Wenn Sie als Eigentümer den Winterdienst samt Schneeräumung und Beseitigung von Eis selbst übernehmen, ist eine Urlaubsreise in wärmere Gefilde während der kalten Jahreszeit für Sie tabu. Auch eine Krankheit oder persönliche Umstände entbinden Sie weder von der Räumpflicht noch von der Streupflicht. Übertragen Sie Ihren Streudienst an uns, um sorgenfrei und ohne schlechtes Gewissen zu verreisen oder sich auszukurieren.
  • Entlasten Sie Ihre Mieter

    Bei Schnee und Eis können Sie als Immobilienbesitzer den Winterdienst auf die Mieter übertragen. Was zu Winteranfang noch einwandfrei klappt, wird im Verlauf der Saison erfahrungsgemäß zum Diskussionspunkt. Der Balanceakt zwischen Streudienst, Arbeit, Familie und Freizeit wird für die Mieter zunehmend zur Belastung. Ihre Motivation, den Räumdienst gewissenhaft auszuführen, sinkt drastisch. Engagieren Sie uns als Partner für den Schneeräumdienst, um Ihren Mietern entspannte Wintermonate zu gönnen.
  • Minimieren Sie Ihren Kontrollaufwand

    Mit der Abgabe des Winterdienstes an die Mieter oder einen gewerblichen Dienstleister wie CASSPI geht die Haftung im Schadensfall nur dann auf die beauftragte(n) Person(en) über, wenn Sie der Kontrollpflicht als Eigentümer nachkommen. Dies bedeutet: Sie müssen regelmäßig prüfen, ob Räumdienst und Streudienst ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Vor allem in Wohnanlagen mit mehreren Parteien ist dies umständlich. Unser tatkräftiges Team an zufriedenen und motivierten Mitarbeitern hingegen arbeitet mit besonderer Sorgfalt, um den notwendigen Kontrollaufwand für Sie so gering wie möglich zu halten.
  • Schützen Sie die Passanten auf Ihrem Grundstück

    Als Eigentümer einer gewerblichen Immobilie, einer Wohnanlage oder eines Hauses liegt Ihnen das Wohl Ihrer Mitarbeiter und Mieter am Herzen. Damit diese auch bei anhaltendem Schneefall und Glatteis einen sicheren Untergrund vorfinden, ist ein gründlicher Räum- und Streudienst unerlässlich. Unsere zufriedenen und motivierten Mitarbeiter stellen die Sicherheit auf Ihrem Grundstück während der Wintersaison sicher und beugen Unfällen wirksam vor.
  • Ersparen Sie sich bürokratischen Ärger

    Kommt eine Person auf dem Schnee und Eis auf Ihrem Grundstück zu schaden, ist dies mit einem erheblichen organisatorischen Aufwand für Sie verbunden. Nachdem der Geschädigte sich bei Ihnen gemeldet hat, müssen Sie sich mit Ihrer Versicherung auseinandersetzen. Diese erhält in der kalten Jahreszeit hunderte Schadensmeldungen aufgrund eines mangelhaft ausgeführten Streudienstes beziehungsweise Räumdienstes und ist entsprechend überlastet. Es folgt ein zäher, zeitintensiver und nervenaufreibender Briefwechsel zwischen den betroffenen Parteien. Mit uns an Ihrer Seite entfällt dieser Aufwand für Sie, indem Sie die Schadensmeldung einfach an uns weiterleiten. Alles Weitere übernehmen wir.

Warum CASSPI?

Gute Gründe für den Casspi Winterdienst

  • 24 Stunden-Winterdienst-Hotline

    Eine dauerhafte Erreichbarkeit spielt bei der Inanspruchnahme eines professionellen Winterdienstes für die Räumpflicht eine zentrale Rolle. Im Winter kommen Schnee und Eis oft überraschend, was eine schnelle Reaktion und eine unverzügliche Durchführung der Sicherungsmaßnahmen erfordern.
    Mit CASSPI holen Sie sich einen flexiblen Partner für den Winterdienst an Ihre Seite, der von Oktober bis April zu jeder Uhrzeit und an allen Tagen der Woche zu erreichen ist.

    Unsere 24 Stunden-Schneeräumdienst-Hotline hält jederzeit einen kompetenten Ansprechpartner für Sie bereit, der Sie individuell und fachkundig zu Ihrem Anliegen berät.
    Unsere Tätigkeiten rund um die Themen Räumpflicht, Winterdienst, Streupflicht und Straßenreinigung üben wir an jedem Tag und zu jeder Uhrzeit aus. Dies beinhaltet auch Wochenenden und Feiertage, an denen Sie mit unserer Unterstützung ruhigen Gewissens entspannen können, während wir auf Gehwegen und Fahrbahnen für Sicherheit sorgen.

  • Bedarfsgerechte Angebote

    Bei uns finden Sie alle Dienstleistungen, die zur Sicherheit, Verschönerung und Pflege Ihres Grundstücks samt Immobilie beitragen. In Bezug auf den Winterdienst umfasst dies neben der Räumpflicht, der Streupflicht und der Schneebeseitigung auch die Beseitigung des Streuguts nach dem Ende der Saison sowie die Straßenreinigung.

    Sie können das komplette Spektrum in Auftrag geben oder unsere Zuverlässigkeit und Expertise zunächst mit der Buchung einzelner Leistungen testen. Wir beraten Sie gerne zu Ihrem Anliegen und stellen Ihnen die unterschiedlichen Optionen ausführlich vor. Sie erhalten eine detaillierte Kostenaufstellung, damit Sie jederzeit den Überblick behalten. Bei CASSPI stellen wir Ihnen nur die Arbeit in Rechnung, die auf Ihren Gehwegen oder Fahrbahnen sinnvoll und nötig ist.

  • Zuverlässige Einsatz- und Tourenplanung

    Nicht immer ist das Wetter in allen Teilen des Bundeslandes gleich. Sogar in kleineren Gebieten können sich die gleichen Witterungsbedingungen unterschiedlich auswirken. Bei unserem Winterdienst in Nordrhein-Westfalen setzen wir daher auf eine flexible und gewissenhafte Arbeitsweise. Hinzu kommt eine unbürokratische und schnelle Reaktion im Notfall.

    Kommen Schnee und Eis über Nacht oder am Wochenende, nützt Ihnen eine vertragliche Übertragung des Winterdienstes an die Mieter nur wenig. Der Gedanke, die Freizeit im Bett zu verbringen, ist für Privatpersonen vor allem an kalten Tagen zu verlockend. Wenden Sie sich an uns, wenn Sie den Räumdienst und den Streudienst in sicheren Händen wissen wollen. Mit unserer modernen Winterdiensttechnik und unseren engagierten Mitarbeitern befreien wir Ihre Flächen von den Folgen des Schneefalls und der Eisbildung.

  • Durchführung der Sicherungsmaßnahmen

    Unsere umfangreiche Expertise als gewerblicher Schneeräumdienst hilft uns nicht nur bei der Ausführung der notwendigen Tätigkeiten, sondern auch bei der strategischen Organisation. 

    Mit einer Mischung aus praktischen Erfahrungswerten, Wetterprognosen, einer detaillierten Kapazitätsplanung und internen Kennzahlen stellen wir sicher, dass Ihr Grundstück im Verlauf der von Ihnen gebuchten Periode mit den benötigten Maschinen und der ausreichenden Anzahl an Mitarbeitern bestückt ist. Personelle Engpässe und technische Ausfälle suchen Sie bei uns vergebens.

  • Haftungsübernahme bei Schnee und Eis

    Laut Winterdienst-Gesetz, obliegt die Streu- und Räumpflicht im Winter den Eigentümern von Häusern, Wohnungen, Wohnanlagen, Parkplätzen und gewerblichen Immobilien. Sie sind somit Träger der sogenannten Verkehrssicherungspflicht und müssen den Passanten, den Autofahrern sowie den Fahrradfahrern ein gefahrloses Überqueren ihres Grundstücks samt anliegende Gehwege ermöglichen.
    Verstoßen Sie gegen die Räumpflicht, droht Ihnen im Falle eines Unfalls durch Sturz oder Kollision eine Klage auf Schmerzensgeld beziehungsweise Schadensersatz. 

    Um dies zu vermeiden, können Sie den Schneeräumdienst auf Dritte übertragen. Geben Sie den Winterdienst an die Mieter ab, sorgt dies allerdings nicht selten für Unmut und Trotz unter den Bewohnern Ihrer Immobilie.

    Mit einem professionellen Dienstleister wie CASSPI sind Sie besser beraten. Wir nehmen die Räumpflicht ernst und setzen sie gewissenhaft um. Wenn Sie uns beauftragen, gehen die Verkehrssicherungspflichten mit all ihren Konsequenzen von Ihnen auf uns über. Sie sind ab diesem Zeitpunkt nur noch für die gelegentliche Kontrolle des geleisteten Räum- oder Streudienstes verantwortlich.

  • Schnelle Reaktion bei Mängeln oder Schäden

    Eine kurze Reaktionszeit ist bei einer Mängelmeldung unverzichtbar. Wir sind uns der großen Verantwortung, die wir mit dem Winterdienst um und an Ihrer Immobilie übernehmen, bewusst. Schnelligkeit und Zuverlässigkeit stehen für uns an erster Stelle. Aus diesem Grund melden wir uns im Falle einer Mängelmeldung binnen 30 Minuten bei Ihnen zurück.

    Kommt es auf Ihrem Grundstück zum Personen- oder Sachschaden, wendet sich der Geschädigte im Normalfall zunächst an Sie. Haben Sie uns vorab mit dem Räumdienst und Streudienst beauftragt, ist die Abwicklung des Falls für Sie unkompliziert. Sie haben lediglich die Aufgabe, uns über den Schaden zu informieren.
    Ab diesem Punkt brauchen Sie sich um nichts Weiteres kümmern. Wir leiten die Schadensmeldung an unsere Betriebshaftpflichtversicherung weiter. Diese prüft, ob der Anspruch in Anbetracht der Sachlage gerechtfertigt ist und reguliert den Schaden oder lehnt die Forderung ab.

  • Winterdienst FAQs

    Häufige Fragen zum Winterdienst

    Die häufigsten Antworten auf Fragen zum Winterdienst in Köln und Umgebung. Von der Straßenräumung über Streusalze bis hin zur Abrechnung.

    Sollte dennoch eine Frage offen bleiben, zögern Sie nicht unser Serviceteam zu kontaktieren.
    Wir sind gerne für Sie da!

    Achtung auf Schneewechten und Eisbildungen auf Dächern. Bis zu deren Entfernung (unverzügliche Veranlassung! – muss von einem Dachdecker oder der Feuerwehr durchgeführt werden), sind die gefährdeten Verkehrsflächen mit Warnstangen zu sichern. Am gefährlichsten ist hier die Zeit der Schneeschmelze, wenn sich Eiszapfen bzw. Dachlawinen bilden.

    Die Straßenverkehrsordnung regelt für ganz Deutschland, dass ein(e) Hauseigentümer*in (bzw. eine Eigentumsgemeinschaft) verpflichtet ist, nicht nur die Wege am eigenen Grundstück zu räumen und zu streuen, sondern auch außerhalb des Grundstückes für die angrenzenden öffentliche Flächen (z.B. Gehsteige) zu sorgen hat!

    Öffentliche Gehsteige und Gehwege, die nicht weiter als 3 m von der Grundstücksgrenze einer Liegenschaft entfernt verlaufen, müssen einschließlich der in ihrem Zug befindlichen Stiegenanlagen an 7 Tagen der Woche von 6-22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert und bei Schnee und Glatteis bestreut sein.

    Im Falle des Nichträumens könnte die Sicherheitsbehörde sogar ein Strafmandat gegen den/die Grundstückseigentümer*innen verhängen, was aber bisher nur sehr selten vorgekommen ist.

    Die Räumverpflichtung besteht auch dann, wenn zwischen der Grundstücksgrenze und dem Gehsteig ein bis zu 3 m breiter Grünstreifen oder ein sonstiger Zwischenstreifen besteht. Ist kein Gehsteig vorhanden (z.B. in Fußgängerzonen, Spielstraßen etc.), gilt die Verpflichtung für einen 1 m breiten Streifen entlang der Häuserfronten.

    Die Räumverpflichtung bei einer Gehsteigbreite bis 1,5 m besteht für die gesamte Fläche, bei einer Breite von mehr als 2 m für zwei Drittel. In Kreuzungsbereichen, auf der Höhe von Schutzwegen und in Haltestellenbereichen von Massenbeförderungsmitteln ist jeweils die volle Gehsteigfläche zu säubern und zu bestreuen. Bei Stiegenanlagen im Zug von Gehsteigen, Gehwegen etc. ist die Schneeräumung und Streuung bis zu 1,5 m Breite (bei Vorhandensein eines Geländers neben diesem) durchzuführen. Der nicht zu bestreuende Teil ist zu kennzeichnen (durch Tafel, Abschrankung etc.). Verkehrsflächen innerhalb der Liegenschaft sind ebenso zu räumen und zu streuen, wobei hier die Haftung nicht auf der StVO beruht, sondern auf der zivilrechtlichen Wegehalterhaftung, weiters gilt die Erfüllungsgehilfenhaftung  bzw. die vorvertragliche Warn- und Schutzpflicht. Diese Bestimmungen orientieren sich an der Zumutbarkeit der Räumung und Streuung. Hier bestehen nicht die Zeitregelungen wie in der Straßenverkehrsordnung und es gilt auch ein anderer Haftungsmaßstab. Im Wesentlichen wird man sich jedoch auch hier analog an die Regelungen der Straßenverkehrsordnung halten können, sodass die gleichen Empfehlungen gelten können, weil sich auch die Gerichte daran orientieren.

    Der erste Schritt ist die rasche mechanische Entfernung des Schnees noch während der Niederschläge bis unmittelbar danach. Achtung: Es dürfen keine Gullys und Rigole verlegt werden!

    Nach der Räumung streuen Sie am besten Auftausalz und Splitt. BITTE BEACHTEN!! Der private Einsatz von Streusalz ist in den meisten Kommunen verboten und mit einem Bußgeld belegt. Nach der Schneeräumung verbliebene Glätte sollte deshalb mit abstumpfenden Mitteln (zum Beispiel Splitt, Granulat oder Sand) bestreut werden. Zu beachten ist, dass Auftausalz nur ein paar Stunden lang wirkt.
    Splitt bleibt länger liegen, aber auch der muss nach einiger Zeit nachgestreut werden. Schmutz macht beides.

    Unser Tipp: In abgeschatteten Bereichen, an Nordseiten, auf Rampen und Stiegen unbedingt Splitt (Körnung 2-4mm) streuen!

    Alle Geh- und Fahrwege samt Stiegen, Rampen etc. am Grundstück und (!) der öffentliche Gehweg angrenzend an das Grundstück.

    Ja, hier gibt es keine Ausnahmen, selbst wenn kein Gehweg vorhanden ist, muss ein “gedachter Gehweg” an der Straße geräumt werden.

    In den Gesetzesmaterialien gibt es mehrere Grundlagen für die Schneeräumung und Streuung, einiges ergibt sich auch aus der Rechtsprechung.

    Die Vorschriften sind in der Straßenverkehrsordnung, dem Zivilrecht und dem Strafrecht zu finden.

    Diese Frage können wir nicht pauschal beantworten, da die Preisgestaltung – zumindest bei unseren maßgeschneiderten Angeboten – von mehreren Faktoren abhängt. Es spielen unter anderem die Art und Größe der Fläche, die örtlichen Gegebenheiten, der notwendige Zeitaufwand sowie die benötigte Menge an Streugut eine Rolle für die Berechnung.

    Das Gute – bei CASSPI müssen Sie sich um etwaige Sonderkosten im Laufe der Zusammenarbeit keine Gedanken machen. Unsere Kostenaufstellung ist übersichtlich und verbindlich, sodass Sie bereits zu Beginn der Saison wissen, welche Kosten für den Räumdienst, Winterdienst, die Straßenreinigung und alle anderen Dienstleistungen in puncto Winterdienst auf Sie zukommen werden.

    Ja, das können Sie laut Winterdienst-Gesetz grundsätzlich tun. Allerdings sollten Sie überlegen, ob Ihr Hausmeister freie Kapazitäten und die geeigneten Geräte für den Räumdienst, den Streudienst und die abschließende Straßenreinigung hat. Die Pflicht besteht auf dem Grundstück sowie den angrenzenden Gehwegen und – in Abhängigkeit von der Kommune – den anliegenden Fahrbahnen. Je nach Objekt kann dies eine sehr große Fläche umfassen und eine aufwendige Streugutbeseitigung nach dem Winterdienst erfordern. In Kombination mit den üblichen Arbeiten eines Hausmeisters führt dies bei einer Einzelperson schnell zu Überforderung.

    Im Idealfall, sollten Sie sich und Ihr Grundstück mit soviel Vorlaufzeit wie möglich auf die Wintermonate vorbereiten. In Nordrhein-Westfalen belaufen sich diese auf die Zeit von November bis April. Überlegen Sie sich rechtzeitig, ob und an wen Sie den Räum- und Streudienst abgeben möchten. Sind Sie an unseren Dienstleistungen als gewerblicher Winterdienst interessiert, hilft uns eine rechtzeitige Beauftragung bei der Planung der kommenden Saison.

    Ja. Als Eigentümer eines Mietshauses oder einer Wohnanlage können Sie den monetären Aufwand für unsere Dienstleistungen rund um das Thema Streupflicht und Räumpflicht in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Laut Urteil des Bundesfinanzhofes (Az. VI R 56/12) dürfen Sie die Beauftragung eines Winterdienstes als Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen aufführen, obwohl diese vor der Tür stattfinden.

    Das Finanzamt zieht 20 % der Kosten von Ihrer zu zahlenden Einkommenssteuer ab. Auf Verlangen müssen Sie Ihrem Finanzamt die entsprechenden Rechnungen und Zahlungsbelege aushändigen.

    Ja. Unsere Hotline für den Räumdienst sowie die Straßenreinigung bei Schnee, Eis und Matsch ist von Oktober bis April rund um die Uhr besetzt. Rufen Sie uns gerne an, um unseren Notdienst in Anspruch zu nehmen. Wir rücken – freie Kapazitäten vorausgesetzt – umgehend aus und befreien Ihr privates oder öffentliches Grundstück von Schnee und Eis.

    Haben Sie uns bereits vorab als Schneeräumdienst engagiert, dürfen Sie beruhigt sein: In diesem Fall reagiert unser Notdienst-Team proaktiv, autonom und ohne Verzögerung auf extreme und unvorhergesehene Wetterumschwünge sowie unerwartet starken Schneefall und Eis.

    Auch diesen Punkt regelt die jeweilige Satzung Ihrer Gemeinde. Grundsätzlich gilt, dass Schnee und Eis von Grundstücken nicht auf die Straße geschoben werden dürfen. Schnee von Gehwegen ist am Rand des Weges zu deponieren. Sollte die Breite des Gehweges das nicht zulassen, darf der Schnee unter Einhaltung bestimmter Vorgaben zwischen Gehweg und Straße gelagert werden.

    Als fachkundiger Dienstleister übernehmen wir die Streupflicht, den Räumdienst und die Straßenreinigung in Bezug auf Schnee und Eis auf Ihren Gehwegen, Parkplätzen und Ihrer Auffahrt. Wir stellen eine optimale Lagerung des Schnees sicher, die die Verkehrssicherheit und die Bewegungsfreiheit der Passanten sowie die reibungslose Funktionalität der Straßenentwässerungsanlagen garantiert. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass die Zufahrten für Rettungsdienste und Hydranten frei bleiben.

    Laut Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH, Az. VI ZR 49/83) sind Anlieger mehrmals am Tag zum Räumen von Schnee verpflichtet. Vor allem bei anhaltendem, starkem Schneefall. Zudem ist die Straßenreinigung und die ordnungsgemäße Streugutbeseitigung nach dem Winterdienst verpflichtend. Wer die nötigen Utensilien und das geeignete Streugut besorgen muss, darüber hat das Gericht noch kein Urteil gefällt.

    Vor allem in Mietshäusern stellt dies oft ein Problem dar. Es soll ans Räumen gehen doch die Schaufel ist nicht zu finden und das Streugut ist leer. Je nach Gemeinde sind Sand, Splitt und Asche erlaubt. An manchen Orten darf auch Salz verwendet werden. Wir kümmern uns um die Besorgung des Streuguts und räumen den Schnee mit den geeigneten Geräten. Auf diese Weise stehen Sie nie vor dem Problem, als Eigentümer nicht adäquat auf den Schneefall reagieren zu können.

    Bei anhaltendem Schneefall müssen Sie mehrmals räumen. Die schlechte Nachricht: Wenn es in Nordrhein-Westfalen schneit, dann hört es meist nicht so schnell wieder auf. Laut gesetzlicher Regelung muss der zusätzliche Schnee sofort nach dem Ende des Schneefalls beseitigt werden. Schneit es unentwegt, ist die Räumung in angemessenen Abständen durchzuführen. Glatteis und rutschiger, matschiger Schnee unterliegen einer unverzüglichen Räumung.

    Für Sie würde das bedeuten, dass Sie mehrmals am Tag räumen müssen, um die Begehbarkeit sicherzustellen.
    Für Rentner ist die Winterdienstpflicht aus körperlichen Gründen kaum zu bewältigen. Bei Eltern mit kleinen Kindern und Berufstätigen ist es oft die Zeit, die ein Problem darstellt. Sparen Sie sich diese Umstände, indem Sie Ihren Räumdienst in unsere fachkundigen Hände legen.

    Neben der Uhrzeit geben die Satzungen der Gemeinden auch vor, in welchem Umfang der Schnee zu räumen ist. In den meisten Gemeinden beträgt die vorgegebene Breite auf Gehwegen 1 bis 1/5 Meter, damit zwei Passanten problemlos aneinander vorbeigehen können. In Bezug auf den Weg zur Haustür kann diese Vorgabe sich auch auf 1 Meter Breite beschränken.

    Diese Regelungen rund um die Räumpflicht gelten für den gesamten Zeitraum, das heißt Montag bis Samstag von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- sowie Feiertagen von 9 bis 20 Uhr.

    Diese Frage können wir nicht pauschal beantworten, da die Preisgestaltung – zumindest bei unseren maßgeschneiderten Angeboten – von mehreren Faktoren abhängt. Es spielen unter anderem die Art und Größe der Fläche, die örtlichen Gegebenheiten, der notwendige Zeitaufwand sowie die benötigte Menge an Streugut eine Rolle für die Berechnung.

    Das Gute – bei CASSPI müssen Sie sich um etwaige Sonderkosten im Laufe der Zusammenarbeit keine Gedanken machen. Unsere Kostenaufstellung ist übersichtlich und verbindlich, sodass Sie bereits zu Beginn der Saison wissen, welche Kosten für den Räumdienst, Winterdienst, die Straßenreinigung und alle anderen Dienstleistungen in puncto Winterdienst auf Sie zukommen werden.

    Kurz gesagt: Ja! Als Eigentümer der Immobilie sind Sie meist nicht selbst vor Ort, sodass Sie die Räumpflicht gar nicht durchführen können. Übertragen Sie den Winterdienst an die Mieter, wird dieser oft nur halbherzig ausgeführt. Dasselbe gilt für die Streugutbeseitigung. Mit der Inanspruchnahme eines Dienstleisters ersparen Sie sich Stress, Diskussionen und Klagen in Bezug auf den Winterdienst. Ab diesem Zeitpunkt können Sie auch im kalten Winter mit starkem Schneefall und plötzlicher Eisbildung unbesorgt in den Urlaub fliegen oder anderweitig abwesend sein.

    Es ist bereits ein Hausmeister mit der Pflege meiner Immobilie beauftragt.

    Kann ich den Winterdienst auch an ihn abgeben?

    Ja, das können Sie laut Winterdienst Gesetz grundsätzlich tun. Allerdings sollten Sie überlegen, ob Ihr Hausmeister freie Kapazitäten und die geeigneten Geräte für den Räumdienst, den Streudienst und die abschließende Straßenreinigung hat. Die Pflicht besteht auf dem Grundstück sowie den angrenzenden Gehwegen und – in Abhängigkeit von der Kommune – den anliegenden Fahrbahnen. Je nach Objekt kann dies eine sehr große Fläche umfassen und eine aufwendige Streugutbeseitigung nach dem Winterdienst erfordern. In Kombination mit den üblichen Arbeiten eines Hausmeisters führt dies bei einer Einzelperson schnell zu Überforderung.

    Die Verkehrssicherungspflicht für die öffentlichen Gehwege inklusive Straßenreinigung liegt bei der Kommune. Die Räumpflicht und der Streudienst auf Ihrem Grundstück liegt bei Ihnen als Eigentümer einer privaten oder gewerblichen Immobilie. Dies umfasst Häuser, Wohnanlagen, Parkplätze, Büro- und Geschäftsgebäude und alle anderen aushäusigen Flächen. Sie tragen somit die Verkehrssicherungspflichten für die Gehwege auf Ihrem Grundstück. Urlaub, Krankheit, räumliche Distanz oder persönliche Umstände befreien Sie nicht von dieser Pflicht.

    Auf Wunsch können Sie den Winterdienst an die Mieter übertragen. Dies müssen Sie zwingend schriftlich im Mietvertrag festhalten. Alternativ ist Ihnen die Nutzung eines professionellen Schneeräumdienstes – wie CASSPI – erlaubt. In beiden Fällen geht die Verkehrssicherungspflicht auf den Beauftragten über.

    Wird der Räumdienst, der Streudienst oder die Dachräumung nun nicht gewissenhaft durchgeführt und verletzt sich eine Person durch einen Sturz auf Ihrem Grundstück, sind Sie von der Haftung befreit. Beachten Sie, dass Sie bei der Inanspruchnahme eines Dienstleisters für den Räum- und Streudienst als Eigentümer des Grundstückes laut Winterdienst Gesetz dennoch verpflichtet sind, die Erledigung der Arbeiten zu überprüfen.

    Den Räumdienst auf den öffentlichen Straßen übernehmen in der Regel die Gemeinden selbst. Überall dort, wo Ihnen als Eigentümer oder Mieter einer Immobilie die Verkehrssicherungspflichten obliegen, kommen wir mit unseren professionellen Gerätschaften zum Einsatz. Bis zu welcher Uhrzeit die jeweilige Fläche begehbar sein muss, regelt jede Gemeinde Deutschlands im Winterdienst Gesetz.
    Festgelegt werden die Vorgaben in der Satzung, deren Einhaltung verpflichtend ist. Die Details können von Stadt zu Stadt schwanken, in Bezug auf die geltenden Uhrzeiten stimmen sie in den meisten Fällen allerdings überein. Für Montag bis Samstag ergibt sich somit eine Uhrzeit von 7 bis 20 Uhr, in der die Straßen von Schnee und Eis befreit sein müssen. An Sonn- und Feiertagen gilt die Räumpflicht in der Zeit von 8 beziehungsweise 9 bis 20 Uhr.
    Wichtig zu wissen ist, dass dieser Zeitpunkt den Moment angibt, an dem der Gehweg bereits begehbar sein muss. Somit reicht es nicht, erst zu dieser Uhrzeit anzufangen. Wir kümmern uns um das Räumen des Schnees auf Ihren Gehwegen, Parkplätzen und allen anderen Flächen, für die der Winterdienst der Gemeinde nicht zuständig ist. Währenddessen können Sie beruhigt weiterschlafen und sich auf eine begehbare, sichere Straße freuen.

    Partnerschaften und Referenzen

    Kunden, die uns seit Jahren vertrauen

    Der folgende Auszug aus unserer Referenzliste vermittelt Ihnen einen Überblick, für welche Kunden wir bisher erfolgreich tätig sein durften. Die Kundenzufriedenheit steht für uns an erster Stelle.

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