Winterdienst in Nordrhein-Westfalen – frühzeitig professionelle Unterstützung sichern!

Winterdienstleistungen überall in Nordrhein-Westfalen für private und gewerbliche Grundstücke

In der kalten Jahreszeit drohen Gefahren durch rutschige Gehwege sowie eisglatte Straßen und Auffahrten. Wer seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, der ist verpflichtet, für alle Schäden aufzukommen, die Passanten durch einen glatten oder rutschigen Untergrund entstehen. Das Winterdienst-Serviceleister CASSPI verfügt über langjährige Erfahrungen bei der professionellen Durchführung von Winterdiensten. CASSPI gewährleistet zuverlässige Räum- und Streudienste überall in Nordrhein-Westfalen – sowohl für private als auch für gewerbliche Grundstücke.
Die Experten von CASSPI informieren Sie in diesem Artikel über alles Wichtige zum Winterdienst und erläutern Ihnen die Vorteile einer Übertragung Ihrer Winterdienstpflichten an einen professionellen Dienstleister.
Was ist Winterdienst?
Zum Winterdienst gehören verschiedene Maßnahmen, die zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit während der kalten Jahreszeit erforderlich sind. Zu den Winterdienstpflichten zählen insbesondere

  • die Pflicht, bei Schneeglätte und Glatteis Streugut auszubringen, um Rutschgefahren entgegenzuwirken (Streupflicht),
  • die Pflicht zur Räumung von Schnee von Gehwegen, um deren Begehbarkeit und Befahrbarkeit zu gewährleisten (Räumpflicht),
  • die allgemeine Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass Dritten bei der Gehweg- und Straßennutzung kein Schaden entsteht (Verkehrssicherungspflicht). Verkehrssicherungspflichten können sich beispielsweise im Zusammenhang mit Gefahren wie Schneebruch und Dachlawinen oder durch von Regenrinnen herabhängenden Eiszapfen ergeben, die Passanten gefährden können.

Wer ist zuständig für die Winterdienst-Durchführung?

Grundsätzlich sind die Gemeinden und Städte für die Winterdienst-Durchführung auf Gehwegen und Straßen zuständig. Gemeinden und Städte können ihre Winterdienstpflichten aber durch entsprechende Regelungen in einer kommunalen Satzung auf die Straßenanlieger (Immobilieneigentümer) übertragen. In vielen Gemeinden sind Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, die Räum- und Streudienste für die an ihre Grundstücke angrenzenden Gehwege durchzuführen.
Vermieter wiederum sind berechtigt, die Winterdienstpflicht durch eine ausdrückliche Regelung im Mietvertrag auf ihre Mieter weiterzugeben. Immobilieneigentümer können ihre Winterdienst-Pflichten auch an andere Personen (zum Beispiel aus der Nachbarschaft) oder an ein Winterdienst-Unternehmen übertragen.
Die Winterdienstpflicht ist in den gemeindlichen Satzungen im Detail allerdings unterschiedlich geregelt.

  • Räum- und Streupflichten gelten an Werktagen zumeist von 7 Uhr bis 20 Uhr. An Sonntagen und Feiertagen beginnt die Winterdienstpflicht morgens meist ein bis zwei Stunden später als an einem Wochentag.
  • In der Regel sind öffentliche Gehwege in einer Breite von einem bis 1,50 Metern zu räumen. Damit soll sichergestellt werden, dass sich auf dem Bürgersteig begegnende Passanten problemlos aneinander vorbeibewegen können. Für nicht öffentliche Gehwege gilt regelmäßig eine geringere Räumbreite.
  • Hinsichtlich der Streupflicht ist zu beachten, dass manche Gemeinden den Einsatz bestimmter Streumittel (wie beispielsweise Streusalz) einschränken oder vollständig untersagen.

Welche Rechtsfolgen hat es, wenn die Winterdienstpflicht nicht erfüllt wird?

Wenn Sie Ihrer Winterdienstpflicht nicht ordnungsgemäß nachkommen, dann kann Ihre Gemeinde – je nach geltender kommunaler Regelung und in Abhängigkeit vom Umfang des Verstoßes – ein Bußgeld gegen Sie verhängen. Sollten Passanten einen Schaden erleiden, weil Sie Ihrer Winterdienstpflicht nicht nachgekommen sind, dann können möglicherweise erhebliche Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden. Es liegt daher in Ihrem Interesse, Ihren Winterdienst-Pflichten sorgfältig nachzukommen oder Ihre Winterdienstpflicht an zuverlässige Personen beziehungsweise an ein professionell arbeitendes Winterdienst-Unternehmen zu übertragen.

Zuständigkeit für Winterdienst-Arbeiten übertragen – die Leistungen des professionellen Winterdienstleisters CASSPI

Das langjährig erfahrene Winterdienstunternehmen CASSPI führt insbesondere folgende Aufgaben durch:

  • Schneeräumung (manuell oder maschinell) auf Gehwegen und Straßen,
  • Schneeräumung von Dächern und Eisentfernung von Dachrinnen,
  • Schnee- und Eis-Räumung bei Bedarf oder zu festgelegten Terminen,
  • Streudienste sowie
  • Begehungen und Kontrollfahrten. Dazu gehören nicht zuletzt auch Tauwetterkontrollen, um Gefährdungen durch einen rutschigen Untergrund gerade in Übergangszeiten vorzubeugen.
  • Gegebenenfalls führt Ihr Winterdienst-Unternehmen geeignete Sicherungsmaßnahmen durch, um die Verkehrssicherheit Ihres Grundstücks sicherzustellen.
  • Ausgebrachtes Streumaterial wird durch Ihren Winterdienstleister zum Ende der kalten Jahreszeit entsorgt.

Bei Eisglätte und stärkerem Schneefall ist der Einsatz leistungsstarker Maschinen oftmals unverzichtbar – gerade wenn größere Flächen von Schnee und Eis zu befreien sind. Einige Winterdienstarbeiten erfordern aber auch den Einsatz von Besen und Schaufel.

Die auf dem neuesten Stand der Technik befindlichen Geräte Ihres Winterdienstleisters ermöglichen zudem eine umweltfreundliche und geräuscharme Schneebeseitigung. Dabei achten erfahrene Mitarbeiter des Winterdienst-Unternehmens darauf, dass die Beläge von Straßen, Gehwegen und Auffahrten sowie Grundstücksbegrenzungen und Straßenschilder nicht beschädigt werden.
Die geschulten Fachkräfte von CASSPI verfügen über einschlägige praktische Berufserfahrungen und besitzen das erforderliche theoretische Fachwissen. Auch die Einhaltung der Winterdienst-Vorschriften Ihrer Gemeinde ist daher sichergestellt.
Nicht zuletzt übernimmt der professionelle Dienstleister CASSPI die Haftung für Schadensfolgen bei nicht pflichtgemäßer Durchführung der Schnee- und Streuaufgaben.
Die 24-Stunden-Hotline von CASSPI steht Ihnen an sieben Tagen in der Woche (auch an Sonn- und Feiertagen) zur Verfügung. Damit ist selbst bei kurzfristigem Handlungsbedarf – wie zum Beispiel bei einem plötzlich auftretenden Wetterereignis – sichergestellt, dass die Winterdienstaufgaben jederzeit professionell durchgeführt werden.

Vorteile nutzen: Übertragung der Winterdienstpflichten an ein zuverlässiges Winterdienstunternehmen

Wenn Sie Ihre Winterdienstpflichten für ein privates oder gewerbliches Grundstück an einen professionellen Winterdienstleister übertragen, dann ist dies für Sie mit erheblichen Vorteilen verbunden.

  • Sie entlasten sich von möglichen Schadenersatzansprüchen, die Ihnen ansonsten bei nicht ordnungsgemäßer Schnee- und Eisräumung drohen.
  • Sie können während der kalten Jahreszeit unbesorgt eine Reise antreten, wenn Sie zuvor einen zuverlässigen Winterdienstleister wie CASSPI mit der Durchführung von erforderlichen Schnee- und Eis-Räumarbeiten sowie mit notwendigen Sicherungsmaßnahmen beauftragt haben.
  • Erleidet ein Dritter auf oder vor Ihrem Grundstück witterungsbedingt einen Schaden, dann übernimmt CASSPI für Sie die gesamte weitere Kommunikation mit allen beteiligten Parteien. Erforderlich ist lediglich, dass Sie eine Schadensmeldung an CASSPI übermitteln.
  • Als Vermieter können Sie zwar die Winterdienstaufgaben auf Ihre Mieter übertragen. In der Praxis kommt es jedoch häufig – insbesondere während einer länger andauernden Kälteperiode – zu Unstimmigkeiten hinsichtlich der Winterdienst-Ausführung. Entlasten Sie sich von derartigen Streitigkeiten und beauftragen Sie den verlässlichen Partner CASSPI mit der Durchführung von Winterdienst-Arbeiten.
  • Wenn Sie die Winterdienstpflichten an einen Mieter oder an einen anderen Dritten übertragen, dann entfällt Ihre Haftung für Schadensfälle nur dann, wenn Sie durch regelmäßige Überprüfungen Ihrer Kontrollpflicht als Immobilieneigentümer nachkommen. Der Nachweis einer solchen Überwachungstätigkeit ist aber gerade bei mehreren Mietparteien schwierig. Die rechtlich geforderte Kontrolle durch den Eigentümer wird wesentlich erleichtert, wenn eine über langjährige Expertise verfügender Dienstleister wie CASSPI alleiniger Vertragspartner des Eigentümers ist.

CASSPI: professionelle Winterdienstleistungen überall in NRW

CASSPI führt Winterdienstaufgaben und auch Straßenreinigungen seit vielen Jahren durch – in zahlreichen Städten und Gemeinden in NRW. Die Mitarbeiter des CASSPI-Winterdienstes führen Sicherungsmaßnahmen gegen Glatteis und Schneefälle rund um die Uhr und auch an Wochenenden und Feiertagen durch. Dabei berücksichtigen die CASSPI-Mitarbeiter stets die örtlich geltenden Winterdienstvorschriften der jeweiligen Städte und Gemeinden.
Das Winterdienst-Unternehmen CASSPI legt großen Wert auf zufriedene Kunden und auf eine hochwertige Ausführung aller Winterdienst-Leistungen. Der flexible Servicepartner CASSPI steht seinen Kunden mit einer 24-Stunden-Winterdienst-Hotline an sieben Tagen in der Woche für die professionelle Schnee- und Eisbeseitigung zur Verfügung. CASSPI erhielt das ISO 9001 Zertifikat für ausgezeichnetes Qualitätsmanagement.
Frühzeitig buchen zahlt sich aus: zuverlässiger Winterdienst für private und gewerbliche Grundstücke in NRW

Ein professioneller Winterdienst gewährleistet, dass Sie sorgenfrei durch die kalte Jahreszeit kommen, wenn Sie im Winter zu Räum- und Streudiensten verpflichtet sind.

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