Räumen Sie den Schnee zuerst mechanisch, also mit Schneeschieber oder Besen. Wann das geschehen muss, legt die Straßenreinigungssatzung Ihrer Stadt fest. Bei anhaltendem Schneefall muss in der Regel wiederholt geräumt werden. Schieben Sie den Schnee an den Rand des Gehwegs, nicht auf die Fahrbahn. Straßeneinläufe (Gullys), Rinnsteine, Hydranten und Haltestellenbereiche müssen frei bleiben, damit Tauwasser abfließen kann.
Bleibt nach dem Räumen Glätte zurück, streuen Sie abstumpfende Mittel wie Splitt, Granulat oder Sand.
Bitte beachten: Streusalz und andere auftauende Mittel sind für Privatpersonen in vielen Städten in NRW verboten oder nur eingeschränkt erlaubt. Ausnahmen gelten häufig bei Blitzeis und Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen und starken Gefällen. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Was in Ihrer Stadt gilt, regelt die örtliche Satzung. Auf Baumscheiben und Grünflächen darf grundsätzlich kein Salz gelangen.
Abstumpfende Streumittel wirken nur, solange sie oben liegen. Wenn sie festgetreten, verweht oder verschmutzt sind, müssen Sie nachstreuen. Ist die Glätte vorbei, kehren Sie den Splitt wieder auf.
Unser Tipp: Streuen Sie in schattigen Bereichen, an Nordseiten, auf Rampen und Treppen besonders sorgfältig. Splitt mit einer Körnung von 2 bis 4 mm hat sich dort bewährt.