Öffnet in einem neuen Tab

Winterdienst in Neukirchen-Vlyn

Professionelle Schneeräumung und Streudienst für private Immobilien, Gewerbegrundstücke und öffentliche Auftraggeber in Neukirchen-Vluyn und Umgebung
  • 24/7 von Oktober bis April für Sie im Einsatz
  • Zuverlässige Einsatz- und Tourenplanung
  • Übernahme der Haftung bei Schnee und Eis
  • An Ihre Wünsche und Gegebenheiten angepasste Winterdienstleistungen
  • Faire Preise und transparente Abrechnung
Winterdienst in Nordrhein-Westfalen
© Andreas P, Adobe

CASSPI Winterdienst in Neukirchen-Vluyn

Bereiten Sie sich auf die kalte Jahreszeit vor und überlassen Sie uns den Winterdienst für Ihr privates Grundstück, Ihre Gewerbeimmobilie oder öffentliche Flächen. Unser professioneller Winterdienst steht Ihnen zur Verfügung, um Schnee und Eis effizient zu beseitigen und für sichere Bedingungen zu sorgen.

Für private Grundstücke bieten wir eine umfassende Schneeräumung und Glättebekämpfung an. Egal, ob Sie einen kleinen Weg, eine Einfahrt oder einen größeren Hof haben, unsere erfahrenen Mitarbeiter kümmern sich darum. Wir räumen den Schnee, entfernen Eis und sorgen dafür, dass Ihre Wege und Zufahrten sicher begehbar sind.

Auch Gewerbeimmobilien können von unserem Winterdienst profitieren. Wir wissen, wie wichtig es ist, dass Ihr Geschäftsbetrieb auch bei winterlichen Bedingungen reibungslos läuft. Unsere professionellen Teams sind pünktlich zur Stelle, um Ihre Parkplätze, Gehwege und Zugänge von Schnee und Eis zu befreien. Damit können Sie Ihren Kunden und Mitarbeitern sichere Bedingungen bieten.

Darüber hinaus sind wir auch bestens auf öffentliche Auftraggeber, wie Städte und Gemeinde  vorbereitet. Als erfahrener Winterdienstleister können wir Verkehrswege, Fußgängerzonen, öffentliche Plätze und andere Bereiche zuverlässig räumen und streuen. Sicherheit steht dabei an erster Stelle, und wir gewährleisten eine gründliche Schneeräumung, damit der Verkehr reibungslos fließen kann.

Unser Winterdienstteam ist mit moderner Ausrüstung ausgestattet und geschult, um auch mit anspruchsvollen Wetterbedingungen umzugehen. Wir planen und koordinieren den Winterdienst individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt, um sicherzustellen, dass Sie jederzeit auf uns zählen können.

Einsatzbereit

Unsere Einsatzflotte ist bereit für die Schneeräumung auf Gehwegen

  • Firmengelände / Gewerbegebiete
  • Industrieanlagen
  • Öffentliche und private Parkplätze
  • Wohnanlagen
  • Einfamilienhäuser / Doppelhaushälften
  • Spezialflächen wie Bahnhöfe
DWD Wetterwarnungen

Amtliche Wetterwarnungen für die Region

Die Wetterwarnungen werden alle 10 Minuten aktualisiert. Einfach die Seite neu laden...

Unsere Winterdienste

  • Maschineller Schneeräumdienst

    Mit modernen Gerätschaften befreien wir Ihre Flächen von Schnee und Eis.

  • Manueller Schneeräumdienst

    Wir gehen bei Bedarf mit Schaufel und Besen gewissenhaft um.

  • Haftungsübernahme

    Wir nehmen die Räumpflicht ernst und setzen sie gewissenhaft um.

  • 24/7-Hotline

    Kompetente Ansprechpartner sind gerne für Sie da.

  • Umweltfreundliches Streugut

    Als moderner Winterdienst setzen wir auf Streugut, das Schnee und Eis zuverlässig beseitigt – und dabei unsere Natur schützt.

  • Qualität
  • Tauwetterkontrolle

    Mögliche Dachlawinen und Eiszapfen werden kontrolliert.

  • Streumittel-Entsorgung

    Zu Saisonende entsorgen wir das ausgebrachte Streumaterial.

Ihre Vorteile bei Casspi

Vertrauen Sie einem erfahrenen Partner!

Wir definieren uns über eine gewissenhafte Arbeitsweise, eine offene Kommunikation sowie den Einsatz von professionellen Maschinen und geschulten Mitarbeitern. Vertrauen Sie unserer Expertise in puncto Räum- und Streudienst und verabschieden Sie sich endgültig von endlosen Warteschleifen am Telefon, unzuverlässigem Personal und überzogenen Preisen.

  • Vermeiden Sie Kosten durch mangelndes Schneeräumen

    Ein Personenschaden bei Schnee und Eis auf Ihrem Grundstück kann für Sie – sofern Sie Ihre Räum- oder Streupflicht verletzt haben – teuer enden. Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall sind nur drei der Kostenfaktoren, die Geschädigte bei einem Unfall aufgrund von mangelnder Schneeräumung gegen Sie geltend machen können. Vergessen Sie die Dach-Schneeräumung, kann das Dach bei anhaltendem Schneefall nur noch von der Feuerwehr sicher geräumt werden. Ein Einsatz, der horrende Kosten verursacht.
  • Genießen Sie eine Auszeit!

    Wenn Sie als Eigentümer den Winterdienst samt Schneeräumung und Beseitigung von Eis selbst übernehmen, ist eine Urlaubsreise in wärmere Gefilde während der kalten Jahreszeit für Sie tabu. Auch eine Krankheit oder persönliche Umstände entbinden Sie weder von der Räumpflicht noch von der Streupflicht. Übertragen Sie Ihren Streudienst an uns, um sorgenfrei und ohne schlechtes Gewissen zu verreisen oder sich auszukurieren.
  • Entlasten Sie Ihre Mieter

    Bei Schnee und Eis können Sie als Immobilienbesitzer den Winterdienst auf die Mieter übertragen. Was zu Winteranfang noch einwandfrei klappt, wird im Verlauf der Saison erfahrungsgemäß zum Diskussionspunkt. Der Balanceakt zwischen Streudienst, Arbeit, Familie und Freizeit wird für die Mieter zunehmend zur Belastung. Ihre Motivation, den Räumdienst gewissenhaft auszuführen, sinkt drastisch. Engagieren Sie uns als Partner für den Schneeräumdienst, um Ihren Mietern entspannte Wintermonate zu gönnen.
  • Minimieren Sie Ihren Kontrollaufwand

    Mit der Abgabe des Winterdienstes an die Mieter oder einen gewerblichen Dienstleister wie CASSPI geht die Haftung im Schadensfall nur dann auf die beauftragte(n) Person(en) über, wenn Sie der Kontrollpflicht als Eigentümer nachkommen. Dies bedeutet: Sie müssen regelmäßig prüfen, ob Räumdienst und Streudienst ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Vor allem in Wohnanlagen mit mehreren Parteien ist dies umständlich. Unser tatkräftiges Team an zufriedenen und motivierten Mitarbeitern hingegen arbeitet mit besonderer Sorgfalt, um den notwendigen Kontrollaufwand für Sie so gering wie möglich zu halten.
  • Schützen Sie die Passanten auf Ihrem Grundstück

    Als Eigentümer einer gewerblichen Immobilie, einer Wohnanlage oder eines Hauses liegt Ihnen das Wohl Ihrer Mitarbeiter und Mieter am Herzen. Damit diese auch bei anhaltendem Schneefall und Glatteis einen sicheren Untergrund vorfinden, ist ein gründlicher Räum- und Streudienst unerlässlich. Unsere zufriedenen und motivierten Mitarbeiter stellen die Sicherheit auf Ihrem Grundstück während der Wintersaison sicher und beugen Unfällen wirksam vor.
  • Ersparen Sie sich bürokratischen Ärger

    Kommt eine Person durch Schnee und Eis auf Ihrem Grundstück zu schaden, ist dies mit einem erheblichen organisatorischen Aufwand für Sie verbunden. Nachdem der Geschädigte sich bei Ihnen gemeldet hat, müssen Sie sich mit Ihrer Versicherung auseinandersetzen. Diese erhält in der kalten Jahreszeit hunderte Schadensmeldungen aufgrund eines mangelhaft ausgeführten Streudienstes beziehungsweise Räumdienstes und ist entsprechend überlastet. Es folgt ein zäher, zeitintensiver und nervenaufreibender Briefwechsel zwischen den betroffenen Parteien. Mit uns an Ihrer Seite entfällt dieser Aufwand für Sie, indem Sie die Schadensmeldung einfach an uns weiterleiten. Alles Weitere übernehmen wir.

Warum CASSPI?

Gute Gründe für den Casspi Winterdienst

  • 24 Stunden-Winterdienst-Hotline

    Eine dauerhafte Erreichbarkeit spielt bei der Inanspruchnahme eines professionellen Winterdienstes für die Räumpflicht eine zentrale Rolle. Im Winter kommen Schnee und Eis oft überraschend, was eine schnelle Reaktion und eine unverzügliche Durchführung der Sicherungsmaßnahmen erfordern.
    Mit CASSPI holen Sie sich einen flexiblen Partner für den Winterdienst an Ihre Seite, der von Oktober bis April zu jeder Uhrzeit und an allen Tagen der Woche zu erreichen ist.

    Unsere 24 Stunden-Schneeräumdienst-Hotline hält jederzeit einen kompetenten Ansprechpartner für Sie bereit, der Sie individuell und fachkundig zu Ihrem Anliegen berät.
    Unsere Tätigkeiten rund um die Themen Räumpflicht, Winterdienst, Streupflicht und Straßenreinigung üben wir an jedem Tag und zu jeder Uhrzeit aus. Dies beinhaltet auch Wochenenden und Feiertage, an denen Sie mit unserer Unterstützung ruhigen Gewissens entspannen können, während wir auf Gehwegen und Fahrbahnen für Sicherheit sorgen.

  • Bedarfsgerechte Angebote

    Bei uns finden Sie alle Dienstleistungen, die zur Sicherheit, Verschönerung und Pflege Ihres Grundstücks samt Immobilie beitragen. In Bezug auf den Winterdienst umfasst dies neben der Räumpflicht, der Streupflicht und der Schneebeseitigung auch die Beseitigung des Streuguts nach dem Ende der Saison sowie die Straßenreinigung.

    Sie können das komplette Spektrum in Auftrag geben oder unsere Zuverlässigkeit und Expertise zunächst mit der Buchung einzelner Leistungen testen. Wir beraten Sie gerne zu Ihrem Anliegen und stellen Ihnen die unterschiedlichen Optionen ausführlich vor. Sie erhalten eine detaillierte Kostenaufstellung, damit Sie jederzeit den Überblick behalten. Bei CASSPI stellen wir Ihnen nur die Arbeit in Rechnung, die auf Ihren Gehwegen oder Fahrbahnen sinnvoll und nötig ist.

  • Zuverlässige Einsatz- und Tourenplanung

    Nicht immer ist das Wetter in allen Teilen des Bundeslandes gleich. Sogar in kleineren Gebieten können sich die gleichen Witterungsbedingungen unterschiedlich auswirken. Bei unserem Winterdienst in Nordrhein-Westfalen setzen wir daher auf eine flexible und gewissenhafte Arbeitsweise. Hinzu kommt eine unbürokratische und schnelle Reaktion im Notfall.

    Kommen Schnee und Eis über Nacht oder am Wochenende, nützt Ihnen eine vertragliche Übertragung des Winterdienstes an die Mieter nur wenig. Der Gedanke, die Freizeit im Bett zu verbringen, ist für Privatpersonen vor allem an kalten Tagen zu verlockend. Wenden Sie sich an uns, wenn Sie den Räumdienst und den Streudienst in sicheren Händen wissen wollen. Mit unserer modernen Winterdiensttechnik und unseren engagierten Mitarbeitern befreien wir Ihre Flächen von den Folgen des Schneefalls und der Eisbildung.

  • Durchführung der Sicherungsmaßnahmen

    Unsere umfangreiche Expertise als gewerblicher Schneeräumdienst hilft uns nicht nur bei der Ausführung der notwendigen Tätigkeiten, sondern auch bei der strategischen Organisation. 

    Mit einer Mischung aus praktischen Erfahrungswerten, Wetterprognosen, einer detaillierten Kapazitätsplanung und internen Kennzahlen stellen wir sicher, dass Ihr Grundstück im Verlauf der von Ihnen gebuchten Periode mit den benötigten Maschinen und der ausreichenden Anzahl an Mitarbeitern bestückt ist. Personelle Engpässe und technische Ausfälle suchen Sie bei uns vergebens.

  • Haftungsübernahme bei Schnee und Eis

    Die Streu- und Räumpflicht im Winter den Eigentümern von Häusern, Wohnungen, Wohnanlagen, Parkplätzen und gewerblichen Immobilien. Sie sind somit Träger der sogenannten Verkehrssicherungspflicht und müssen den Passanten, den Autofahrern sowie den Fahrradfahrern ein gefahrloses Überqueren ihres Grundstücks samt anliegender Gehwege ermöglichen.
    Verstoßen Sie gegen die Räumpflicht, droht Ihnen im Falle eines Unfalls durch Sturz oder Kollision eine Klage auf Schmerzensgeld beziehungsweise Schadensersatz. 

    Um dies zu vermeiden, können Sie den Schneeräumdienst auf Dritte übertragen. Geben Sie den Winterdienst an die Mieter ab, sorgt dies allerdings nicht selten für Unmut und Trotz unter den Bewohnern Ihrer Immobilie.

    Mit einem professionellen Dienstleister wie CASSPI sind Sie besser beraten. Wir nehmen die Räumpflicht ernst und setzen sie gewissenhaft um. Wenn Sie uns beauftragen, gehen die Verkehrssicherungspflichten mit all ihren Konsequenzen von Ihnen auf uns über. Sie sind ab diesem Zeitpunkt nur noch für die gelegentliche Kontrolle des geleisteten Räum- oder Streudienstes verantwortlich.

  • Schnelle Reaktion bei Mängeln oder Schäden

    Eine kurze Reaktionszeit ist bei einer Mängelmeldung unverzichtbar. Wir sind uns der großen Verantwortung, die wir mit dem Winterdienst um und an Ihrer Immobilie übernehmen, bewusst. Schnelligkeit und Zuverlässigkeit stehen für uns an erster Stelle. Aus diesem Grund melden wir uns im Falle einer Mängelmeldung innerhalb kürzester Zeit bei Ihnen zurück.

    Kommt es auf Ihrem Grundstück zum Personen- oder Sachschaden, wendet sich der Geschädigte im Normalfall zunächst an Sie. Haben Sie uns vorab mit dem Räumdienst und Streudienst beauftragt, ist die Abwicklung des Falls für Sie unkompliziert. Sie haben lediglich die Aufgabe, uns über den Schaden zu informieren.
    Ab diesem Punkt brauchen Sie sich um nichts Weiteres kümmern. Wir leiten die Schadensmeldung an unsere Betriebshaftpflichtversicherung weiter. Diese prüft, ob der Anspruch in Anbetracht der Sachlage gerechtfertigt ist und reguliert den Schaden oder lehnt die Forderung ab.

  • Winterdienst FAQs

    Häufige Fragen zum Winterdienst

    Die häufigsten Antworten auf Fragen zum Winterdienst in Neukirchen-Vluyn und Umgebung. Von der Straßenräumung über Streusalze bis hin zur Abrechnung.

    Sollte dennoch eine Frage offen bleiben, zögern Sie nicht unser Serviceteam zu kontaktieren.
    Wir sind gerne für Sie da!

    Eine Zertifizierung nach ISO 9001 zeigt, dass Abläufe wie Einsatzplanung, Dokumentation und Reklamationen festgelegt sind und regelmäßig extern geprüft werden. ISO 14001 belegt zusätzlich ein Umweltmanagement, etwa beim Einsatz von Streumitteln. Das macht Anbieter vergleichbar, nicht nur bei kommunalen Ausschreibungen, sondern auch für Hausverwaltungen und Unternehmen. CASSPI ist nach beiden Normen zertifiziert.

    In den meisten Fällen ja. Das Straßenreinigungsgesetz NRW erlaubt den Städten, den Winterdienst auf Gehwegen per Satzung auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke zu übertragen, und die meisten Städte tun das. Viele Satzungen sehen das auch vor, wenn zwischen Grundstück und Gehweg ein Grünstreifen liegt. Was in Ihrer {ort} gilt, steht in der Straßenreinigungssatzung.

    Kommunen sollten Flächen, Prioritäten, Räumzeiten, Reaktionszeiten und Anforderungen an die Dokumentation im Leistungsverzeichnis genau festlegen. Hilfreich sind klare Eignungskriterien wie Referenzen, Präqualifizierung und Zertifizierungen nach ISO 9001 und ISO 14001. Je genauer die Ausschreibung, desto besser lassen sich die Angebote vergleichen und desto weniger Streit gibt es später im Betrieb.

    Nein. Ein niedriger Preis sagt wenig darüber aus, ob der Anbieter bei Schneefall rechtzeitig vor Ort ist. Vergleichen Sie Angebote anhand derselben Leistungen: Flächen, Räumzeiten, Häufigkeit, Streumittel, Dokumentation und Streugutbeseitigung. Prüfen Sie außerdem, was die Pauschale abdeckt und was zusätzlich berechnet wird, etwa Sondereinsätze bei Eisregen.

    Grundsätzlich der Eigentümer oder Betreiber der Fläche. Er kann die Pflicht vertraglich auf Mieter, ein Facility-Management-Unternehmen oder einen Winterdienst übertragen. Wichtig ist eine klare Vereinbarung, am besten schriftlich, mit Flächen, Zeiten und Leistungen. Als Auftraggeber bleiben Sie verpflichtet, den Dienstleister sorgfältig auszuwählen und stichprobenartig zu kontrollieren.

    In der Regel nicht. Die Räum- und Streupflicht gilt nur in den Zeiten, die die Satzung Ihrer Stadt festlegt, meist werktags ab 7 Uhr und sonn- und feiertags ab 9 Uhr bis 20 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten müssen Fußgänger selbst mit Glätte rechnen. Ausnahmen sind möglich, wenn auf Ihrem Gelände schon früher regelmäßig Betrieb herrscht, etwa bei Schichtbetrieb, Lieferverkehr oder Arztpraxen.

    Ja. Die Übertragung muss klar geregelt sein, im Mietvertrag oder in einer wirksam vereinbarten Hausordnung, am besten mit einem Räumplan. Als Vermieter bleiben Sie verpflichtet zu kontrollieren, ob der Winterdienst erledigt wird. Ist ein Mieter verhindert, muss er für eine Vertretung sorgen. Alternativ beauftragen Sie einen Dienstleister und legen die Kosten über die Betriebskosten um, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

    Anbieter, die mehrere Objekte strukturiert betreuen und klare Kommunikationswege haben. Hausverwaltungen profitieren besonders von festen Ansprechpartnern, einheitlichen Abläufen und sauberer Dokumentation. Wichtig ist außerdem, dass der Anbieter unterschiedliche Objektarten und Prioritäten abbilden kann. Das reduziert Rückfragen und erhöht die Sicherheit im Betrieb.

    Zuerst auf Erreichbarkeit, Reaktionszeit und Dokumentation, erst danach auf den Preis. Fragen Sie, ob der Anbieter in der Saison rund um die Uhr erreichbar ist, wie er Einsätze plant und wie er sie dokumentiert, etwa per GPS. Wichtig sind außerdem eine Betriebshaftpflichtversicherung, mögliche Referenzen mit ähnlichen Objekten und eine klare Leistungsbeschreibung im Vertrag.

    Durch eine klare Jahresplanung mit festen Phasen: Frühjahr für die Schadensaufnahme, Sommer für vorbeugende Maßnahmen, Herbst für Beauftragung und Planung, Winter für den laufenden Betrieb. Ein Facility-Management-Unternehmen koordiniert die Gewerke und sorgt dafür, dass der Winterdienst als Teil des gesamten Gebäudezyklus betrachtet wird.

    Das hängt vom Objekt ab. Eine Saisonpauschale macht die Kosten planbar, egal wie streng der Winter wird. Die Abrechnung nach Einsätzen ist in milden Wintern günstiger, in schneereichen kann sie deutlich teurer werden. Für Objekte mit viel Publikumsverkehr, Logistik oder mehreren Standorten ist die Pauschale meist die sicherere Wahl.

    In den meisten Fällen ja. Digitale Systeme sind schneller, lassen sich sauberer archivieren und besser auswerten und sind im Schadensfall deutlich einfacher nachvollziehbar.

    Weil sich Glätte trotz vorheriger Räumung neu bilden kann. Wetterdaten helfen zu erklären, warum nachgestreut werden musste oder warum sich die Lage kurzfristig verändert hat.

    Die klare Trennung zwischen beauftragter Leistung und eigener Kontrollpflicht. Auch wenn ein Dienstleister beauftragt ist, sollten Kontrollen, Mängelmeldungen und Reaktionen nachvollziehbar dokumentiert werden.

    Mindestens so lange, wie Ansprüche geltend gemacht werden können. Schadensersatzansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte davon erfahren hat. Bewahren Sie Einsatzprotokolle deshalb mindestens drei volle Kalenderjahre auf, besser länger und abgestimmt mit Ihrer Versicherung.

    Nein. Fotos sind sehr hilfreich, am stärksten wirken sie aber in Verbindung mit Einsatzprotokollen, Zeitstempeln, Wetterdaten und einer klaren Zuordnung der Flächen.

    Sichern Sie möglichst schnell das Einsatzprotokoll mit Uhrzeiten, Fotos der Unfallstelle und ihrer Umgebung, Wetterdaten zum Unfallzeitpunkt, Namen von Zeugen sowie Verträge und Absprachen zum Winterdienst. Notieren Sie, wer den Unfall wann gemeldet hat und was daraufhin passiert ist. Informieren Sie Ihre Haftpflichtversicherung und, falls beauftragt, Ihren Winterdienst.

    Weil im Schadensfall zählt, ob Sie belegen können, dass rechtzeitig geräumt und gestreut wurde. Wer Schadensersatz verlangt, beruft sich meist darauf, dass nichts getan wurde. Ein Einsatzprotokoll mit Uhrzeit, Fläche und Wetterlage ist dann Ihr wichtigster Beleg. Ohne Dokumentation steht schnell Aussage gegen Aussage.

    Ja, wenn dadurch Rutschgefahr entsteht und der Weg genutzt wird. Leichter Schnee kann unter den Füßen schnell zu Glätte werden. Entscheidend ist die tatsächliche Gefahr, nicht die Schneemenge.

    Ja. Wer bei erkennbarer Glätte unvorsichtig ist, etwa mit ungeeigneten Schuhen, in Eile oder abseits geräumter Wege, kann ein Mitverschulden tragen. Das kann den Schadensersatz deutlich mindern. Es entlastet den Räumpflichtigen aber nicht automatisch: Wurde gar nicht geräumt oder gestreut, bleibt meist ein erheblicher Teil der Haftung bei ihm. Gerichte wägen im Einzelfall ab.

    Grundsätzlich der Eigentümer oder Betreiber der Fläche. Er kann die Pflicht vertraglich auf Mieter, ein Facility-Management-Unternehmen oder einen Winterdienst übertragen. Wichtig ist eine klare Vereinbarung, am besten schriftlich, mit Flächen, Zeiten und Leistungen. Als Auftraggeber bleiben Sie verpflichtet, den Dienstleister sorgfältig auszuwählen und stichprobenartig zu kontrollieren.

    Jeder Einsatz wird per GPS erfasst: wann welche Fläche geräumt und gestreut wurde. Die Daten werden zentral gespeichert und lassen sich im Schadensfall als Nachweis vorlegen. So sehen Sie, dass Ihre Flächen rechtzeitig bearbeitet wurden, ohne selbst vor Ort sein zu müssen.

    Ja. Weil jeder Einsatz automatisch mit Uhrzeit und Fläche erfasst wird, lässt er sich im Schadensfall gut nachweisen.

    Ja. Auch auf kleinen Flächen wird jeder Einsatz mit Uhrzeit und Ort erfasst. Gerade Eigentümer, die nicht selbst vor Ort sind, sehen so, dass rechtzeitig geräumt wurde.

    Für alle, die mehrere Flächen oder Objekte betreuen und Einsätze nachweisen müssen: Kommunen, Facility Manager, Hausverwaltungen und Unternehmen. Auch Privateigentümer profitieren, weil sie jeden Einsatz belegen können.

    Ein Winterdienst, der Planung, Steuerung und Dokumentation digital erledigt, etwa mit Apps, GPS-Ortung der Fahrzeuge und Einsatzsoftware.

    Ja, vor allem über ISO 14001: Die Norm verlangt definierte Umweltziele und deren regelmäßige Überprüfung.

    Indirekt. Die Zertifizierung selbst schützt nicht vor Haftung. Sie setzt aber festgelegte Abläufe und eine lückenlose Dokumentation voraus, und die helfen im Schadensfall als Nachweis.

    Vor allem ISO 9001 für das Qualitätsmanagement und ISO 14001 für das Umweltmanagement. CASSPI ist nach beiden Normen zertifiziert.

    Mehr über unsere ISO 9001 Kernpunkte

    Mehr über unsere ISO 14001 Kernpunkte

    Eine Zertifizierung nach ISO 9001 zeigt, dass Abläufe wie Einsatzplanung, Dokumentation und Reklamationen festgelegt sind und regelmäßig extern geprüft werden. ISO 14001 belegt zusätzlich ein Umweltmanagement, etwa beim Einsatz von Streumitteln. Das macht Anbieter vergleichbar, nicht nur bei kommunalen Ausschreibungen, sondern auch für Hausverwaltungen und Unternehmen. CASSPI ist nach beiden Normen zertifiziert.

    Ein Winterdienst, dessen Qualitäts- und Umweltmanagement nach ISO-Normen eingerichtet ist und regelmäßig von einer externen Stelle geprüft wird.

    Zentrale Hebel sind digitale Routenplanung, genaue Dosiersysteme und Schulungen. Moderne Winterdienste setzen auf GPS-gestützte Fahrzeuge und klare interne Leitlinien.

    Ja. Sie sind biologisch abbaubar und weniger korrosiv. Allerdings sind sie teurer und werden deshalb meist nur in sensiblen Bereichen eingesetzt.

    Ein Streumittel ist umweltfreundlich, wenn es Böden, Pflanzen, Gewässer und Tierpfoten möglichst wenig belastet. Abstumpfende Mittel wie Splitt, Granulat oder Sand enthalten kein Salz und lassen sich nach der Saison wieder aufnehmen. Genauso wichtig ist die Menge: gezielt und sparsam streuen und das Streugut nach der Glätte entfernen.

    Schnee und Eis auf dem Dach gehören in der Regel zur Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers. Hängen Eiszapfen oder Schneewechten über Gehwegen, Eingängen oder Parkplätzen, sichern Sie die Gefahrenstelle sofort ab, etwa mit Absperrband, Warnschildern oder Warnstangen.

    Entfernen lassen Sie Schnee und Eis vom Dach durch einen Fachbetrieb wie einen Dachdecker, bei akuter Gefahr durch die Feuerwehr. Besonders kritisch ist die Tauphase, wenn sich Dachlawinen lösen und neue Eiszapfen bilden.

    So unterstützen wir Sie: Im Rahmen unserer Tauwetterkontrolle prüfen wir gefährdete Bereiche auf Dachlawinen und Eiszapfen und informieren Sie, wenn gehandelt werden muss.

    In Nordrhein-Westfalen sind die Gemeinden für die Reinigung öffentlicher Straßen zuständig, zu der auch der Winterdienst gehört. Das Straßenreinigungsgesetz NRW erlaubt ihnen, diese Pflicht per Satzung auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke zu übertragen. Fast alle Städte machen davon für Gehwege Gebrauch. Deshalb müssen Sie den Gehweg vor Ihrem Grundstück räumen und bei Glätte streuen, obwohl er öffentlich ist.Wie breit, zu welchen Zeiten und mit welchen Streumitteln, regelt die Straßenreinigungssatzung Ihrer Stadt. Üblich sind werktags 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen 9 bis 20 Uhr sowie eine Räumbreite, die Fußgängern das Begegnen erlaubt. Verstöße gegen die Satzung können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden. Kommt jemand zu Schaden, haften Sie zudem zivilrechtlich auf Schadensersatz.

    Räumen Sie den Schnee zuerst mechanisch, also mit Schneeschieber oder Besen. Wann das geschehen muss, legt die Straßenreinigungssatzung Ihrer Stadt fest. Bei anhaltendem Schneefall muss in der Regel wiederholt geräumt werden. Schieben Sie den Schnee an den Rand des Gehwegs, nicht auf die Fahrbahn. Straßeneinläufe (Gullys), Rinnsteine, Hydranten und Haltestellenbereiche müssen frei bleiben, damit Tauwasser abfließen kann.

    Bleibt nach dem Räumen Glätte zurück, streuen Sie abstumpfende Mittel wie Splitt, Granulat oder Sand.

    Bitte beachten: Streusalz und andere auftauende Mittel sind für Privatpersonen in vielen Städten in NRW verboten oder nur eingeschränkt erlaubt. Ausnahmen gelten häufig bei Blitzeis und Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen und starken Gefällen. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Was in Ihrer Stadt gilt, regelt die örtliche Satzung. Auf Baumscheiben und Grünflächen darf grundsätzlich kein Salz gelangen.

    Abstumpfende Streumittel wirken nur, solange sie oben liegen. Wenn sie festgetreten, verweht oder verschmutzt sind, müssen Sie nachstreuen. Ist die Glätte vorbei, kehren Sie den Splitt wieder auf.

    Unser Tipp: Streuen Sie in schattigen Bereichen, an Nordseiten, auf Rampen und Treppen besonders sorgfältig. Splitt mit einer Körnung von 2 bis 4 mm hat sich dort bewährt.

    Treppen, Rampen, Eingänge, Tiefgaragenzufahrten, Nordseiten, Lieferzonen, Hauptlaufwege und stark genutzte Wege über Parkplätze. Diese Bereiche sollten bevorzugt geräumt und dokumentiert werden.

    Maßgeblich sind das Straßenreinigungsgesetz NRW und die Straßenreinigungssatzung Ihrer Stadt; sie steht in der Regel im Ortsrecht auf der Website der Stadt. Wer bei einem Unfall haftet, richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und der Rechtsprechung zur Verkehrssicherungspflicht.

    Pauschal lässt sich das nicht beantworten. Der Preis hängt vor allem von Art und Größe Ihrer Flächen ab, also davon, wie viele Quadratmeter Gehweg, Zufahrt und Parkfläche geräumt werden. Hinzu kommen die örtlichen Gegebenheiten, ob maschinell oder von Hand geräumt wird, der Umfang der Leistungen und das Abrechnungsmodell: Saisonpauschale oder Abrechnung nach Einsätzen.

    Für Ihr Angebot ermitteln wir die Flächen digital. Sie erhalten vor Saisonbeginn eine nachvollziehbare Aufstellung, welche Leistungen enthalten sind und wie abgerechnet wird.

    Ja, die Räum- und Streupflicht lässt sich auf einen Hausmeister übertragen. Vereinbaren Sie klar, am besten schriftlich, welche Flächen er zu welchen Zeiten räumt und mit welchem Streumittel er streut. Als Eigentümer bleiben Sie verpflichtet, stichprobenartig zu kontrollieren, ob ordnungsgemäß geräumt wird.

    Prüfen Sie vorher, ob Ihr Hausmeister das leisten kann. Die Pflicht gilt früh morgens, an Wochenenden und Feiertagen und bei Bedarf mehrmals am Tag. Sie umfasst Grundstück, Zugänge und den Gehweg vor dem Haus, und nach der Saison muss das Streugut entfernt werden. Fällt der Hausmeister aus, brauchen Sie eine Vertretung.

    So unterstützen wir Sie: Wir übernehmen den Winterdienst für Ihr Objekt ganz oder ergänzend zum Hausmeister, mit eigener Einsatz- und Tourenplanung und GPS-Dokumentation jedes Einsatzes.

    So früh wie möglich. Der Winterdienst in NRW läuft in der Regel von Oktober bis April, und der erste Frost kommt oft früher als erwartet. Klären Sie rechtzeitig, wer bei Ihnen räumt und streut, ob Streugut und Geräte vorhanden sind und ob Ihre Vereinbarungen mit Mietern, Hausmeister oder Dienstleister die ganze Saison abdecken.

    So unterstützen wir Sie: Wer frühzeitig beauftragt, wird fest in unsere Touren- und Kapazitätsplanung aufgenommen. Haben Sie die Beauftragung verpasst, hilft unser Notdienst, sofern Kapazitäten frei sind.

    Das hängt davon ab, wer die Kosten trägt. Wohnen Sie selbst in der Immobilie oder sind Sie Mieter, können Sie den Winterdienst als haushaltsnahe Dienstleistung angeben; das Finanzamt zieht 20 % der Arbeitskosten von der Steuer ab, auch für den öffentlichen Gehweg vor dem Haus. Als Vermieter setzen Sie die Kosten als Werbungskosten an oder legen sie über die Betriebskosten auf die Mieter um. Für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte Ihre Steuerberatung.

    Ja. Unsere Hotline für den Räumdienst sowie die Straßenreinigung bei Schnee, Eis und Matsch ist von Oktober bis April rund um die Uhr besetzt. Rufen Sie uns gerne an, um unseren Notdienst in Anspruch zu nehmen. Wir rücken – freie Kapazitäten vorausgesetzt – umgehend aus und befreien Ihr privates oder öffentliches Grundstück von Schnee und Eis.

    Haben Sie uns bereits vorab als Schneeräumdienst engagiert, dürfen Sie beruhigt sein: In diesem Fall reagiert unser Notdienst-Team proaktiv, autonom und ohne Verzögerung auf extreme und unvorhergesehene Wetterumschwünge sowie unerwartet starken Schneefall und Eis.

    Wohin der Schnee darf, regelt die Satzung Ihrer Stadt. Grundsätzlich gilt: Schnee vom Grundstück darf nicht auf die Fahrbahn geschoben werden. Schnee vom Gehweg lagern Sie am Gehwegrand oder, wenn der Platz nicht reicht, zwischen Gehweg und Fahrbahn. Gullys, Rinnsteine, Hydranten, Haltestellen und Zufahrten für Rettungsdienste bleiben frei.

    So unterstützen wir Sie: Wir lagern den Schnee so, dass Gehweg, Entwässerung und Rettungswege frei bleiben.

    Welche Streumittel Sie verwenden dürfen, regelt die Straßenreinigungssatzung Ihrer Stadt. Erlaubt sind in der Regel abstumpfende Mittel wie Splitt, Granulat oder Sand. Streusalz ist für Privatpersonen in vielen Städten in NRW verboten oder nur in Ausnahmefällen erlaubt, etwa bei Blitzeis, Eisregen oder auf Treppen und starken Gefällen.

    Die Pflicht endet nicht mit einem einzigen Einsatz. Fällt im Laufe des Tages neuer Schnee oder bildet sich erneut Glätte, müssen Sie innerhalb der Satzungszeiten erneut räumen und streuen, auch mehrmals am Tag. Bei anhaltendem starkem Schneefall geschieht das in angemessenen Abständen. Ist die Glätte vorbei, muss das Streugut wieder entfernt werden. So schreiben es viele Satzungen vor.

    Gerade in Mehrfamilienhäusern scheitert der Winterdienst oft an Kleinigkeiten: Die Schaufel fehlt, der Streugutbehälter ist leer, und niemand fühlt sich zuständig.

    So unterstützen wir Sie: Wir stellen geeignetes Streugut und Räumtechnik, räumen und streuen Ihre Flächen und beseitigen das Streugut nach der Saison. Sie müssen weder Material lagern noch Geräte bereithalten.

    Bei anhaltendem Schneefall müssen Sie nicht ununterbrochen räumen. Sie müssen aber in angemessenen Abständen dafür sorgen, dass der Gehweg begehbar bleibt. Hört es auf zu schneien, räumen und streuen Sie unverzüglich. Bei Glatteis, Eisregen oder überfrierender Nässe ebenso. Je nach Wetterlage kann das mehrere Einsätze am Tag bedeuten, innerhalb der Zeiten, die die Satzung Ihrer Stadt vorgibt.

    Wichtig zu wissen: Die Räum- und Streupflicht gilt auch dann, wenn Sie verreist, krank oder beruflich verhindert sind oder körperlich nicht mehr räumen können. In diesen Fällen müssen Sie selbst für eine Vertretung sorgen. Kommt es zu einem Unfall auf einem nicht geräumten Gehweg, haften in der Regel Sie.

    So unterstützen wir Sie: Wir behalten die Wetterlage im Blick, rücken bei Schneefall und Glätte aus und räumen bei Bedarf mehrfach am Tag. Jeder Einsatz wird per GPS dokumentiert. Auf Wunsch übernehmen wir die Räum- und Streupflicht im vertraglich vereinbarten Umfang. So sind Ihre Flächen auch dann sicher, wenn Sie selbst nicht vor Ort sind.

    Die Straßenreinigungssatzung Ihrer Stadt legt neben den Räumzeiten auch die Breite fest. In vielen Städten in NRW sind es auf Gehwegen 1 bis 1,5 Meter, sodass zwei Fußgänger sicher aneinander vorbeigehen können. Gibt es keinen eigenen Gehweg, gilt die Pflicht meist für einen entsprechend breiten Streifen am Fahrbahnrand.

    Geräumt und gestreut werden müssen außerdem die Zugänge: der Weg zur Haustür, zu Mülltonnen-Standplätzen sowie die Übergänge zur Fahrbahn und zu Haltestellen. Für Hauszugänge reicht häufig eine geringere Breite von etwa 1 Meter.

    Die Breite gilt während der gesamten Räumzeit, die Ihre Satzung vorgibt. Den geräumten Schnee lagern Sie am Rand des Gehwegs, ohne Fahrbahn, Gullys oder Hydranten zu blockieren.

    So unterstützen wir Sie: Wir räumen Gehwege, Zugänge und Ihre weiteren Flächen in der Breite, die Ihre Satzung vorschreibt, und dokumentieren jeden Einsatz per GPS.

    Für viele Eigentümer ja, vor allem wenn sie nicht vor Ort wohnen, mehrere Objekte betreuen oder die Pflicht bisher bei den Mietern liegt. Die Räum- und Streupflicht gilt auch bei Urlaub, Krankheit oder Abwesenheit, früh morgens, am Wochenende und bei Bedarf mehrmals täglich. Wer sie an Mieter überträgt, muss die Erledigung trotzdem kontrollieren. In Häusern mit mehreren Parteien bedeutet das oft viel Abstimmung.

    Ein Dienstleister übernimmt Räumen, Streuen und die Beseitigung des Streuguts im vertraglich vereinbarten Umfang, mit eigener Technik und Einsatzplanung. Jeder Einsatz wird per GPS dokumentiert. Das erleichtert Ihre Kontrolle und dient im Schadensfall als Nachweis.

    Partnerschaften und Referenzen

    Kunden, die uns seit Jahren vertrauen

    Der folgende Auszug aus unserer Referenzliste vermittelt Ihnen einen Überblick, für welche Kunden wir bisher erfolgreich tätig sein durften. Die Kundenzufriedenheit steht für uns an erster Stelle.

    2025 baumurkunde plant my tree
    Casspi iso 14001 um
    Casspi iso 9001 qm
    Rückrufservice

    Montags bis Freitags zwischen 08:00 und 15:00 Uhr rufen unsere Servicemitarbeiter gerne zurück. 

    • checkschnell
    • checkeinfach
    • checkdirekt
    • Daten eintragen
    • Gewünschte Rückrufzeit wählen
    • Jetzt Rückruf anfordern klicken