Im Westen von Nordrhein-Westfalen gelegen, gelten die Winter der Stadt als schneearm. Kommt es dennoch zu Schnee und Glatteis, ist die alleinige Arbeit des städtischen Winterdienstes in Mönchengladbach oft nicht ausreichend.
Winterdienst-Pflicht in Mönchengladbach mit CASSPI
Wo die Stadt nicht räumt und streut, sind wir mit unserem zuverlässigen Schneeräumdienst in Mönchengladbach zur Stelle. Wir nutzen aussagekräftige Wetteraufzeichnungen und eine professionelle Kapazitätsplanung, um alle Bezirke der Stadt, in Bezug auf die Winterdienst-Pflicht in Mönchengladbach, abzudecken. Unser Ziel ist den gefahrlosen Verkehr auch in der kalten Jahreszeit zu gewährleisten.
Die Pflicht zum Schneeräumdienst in Mönchengladbach für Eigentümer*innen
Als Grundstücksbesitzer*in obliegt Ihnen der Streu- und Räumdienst auf den Geh- und Fahrradwegen rund um Ihr Eigentum. Ihre Winterdienst-Pflicht in Mönchengladbach umfasst auch die Überquerungen für Fußgänger sowie die Haltestellen des Nahverkehrs. Der Schneeräumdienst ist in Mönchengladbach von Montag bis Samstag zwischen 7 Uhr und 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 Uhr bis 20 Uhr zu erledigen. Bei starkem Schneefall und Glatteis müssen Sie auch nach 20 Uhr tätig werden und den Räum- und Streudienst bis 7 Uhr des nächsten Tages vollendet haben.
Geben Sie die Winterdienst-Pflicht in Mönchengladbach beruhigt an uns ab:
Der Sturz eines Passanten bei Schnee und Eis ist eine teure Angelegenheit. Vor allem, wenn Sie Ihrer Pflicht zum Schneeräumdienst in Mönchengladbach nicht nachgekommen sind. Beugen Sie Bußgeldern sowie Schmerzensgeld- und Schadensersatzklagen vor, indem Sie Ihre Pflicht an uns abtreten. Wir übernehmen neben dem eigentlichen Winterdienst in Mönchengladbach auch die Haftung bei Unfällen, sodass Sie die kalte Jahreszeit ruhigen Gewissens genießen können.




































