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Winterdienst in Langenfeld

Professionelle Schneeräumung und Streudienst für private Immobilien, Gewerbegrundstücke und öffentliche Auftraggeber in Langenfeld (Rheinland) und Umgebung
  • 24/7 von Oktober bis April für Sie im Einsatz
  • Zuverlässige Einsatz- und Tourenplanung
  • Übernahme der Haftung bei Schnee und Eis
  • An Ihre Wünsche und Gegebenheiten angepasste Winterdienstleistungen
  • Faire Preise und transparente Abrechnung
Winterdienst in Nordrhein-Westfalen
© Andreas P, Adobe

Die südöstlich von Düsseldorf gelegene Stadt im Kreis Mettmann ist von zahlreichen Bächen – wie dem Blockbach und dem Galkhauser Bach – durchzogen . Im Winter frieren diese flachen Gewässer schnell ein und auch auf den Fußgängerwegen, Straßen und Plätzen können Glatteis und Schnee die Idylle trüben.

Schneeräumdienst in Langenfeld mit CASSPI

Damit Sie auch in der kalten Jahreszeit sicher und bequem durch die Gassen der Stadt spazieren können, kümmern wir uns mithilfe unserer zuverlässigen Mitarbeiter und leistungsstarken Maschinen um Ihren Winterdienst in Langenfeld. Unsere Hilfe können Sie in allen sechs Stadtteilen in Anspruch nehmen. Kurz gesagt: Wir kümmern uns überall dort um die Glatteisbekämpfung und Schneeräumung, wo die Gemeinde nicht (ausreichend) streut oder räumt.

Die Pflicht zum Winterdienst in Langenfeld für Eigentümer*innen

Laut Satzung der Stadt besteht die Räum- beziehungsweise Streupflicht für Besitzer*innen von Immobilien in der Zeit zwischen 7 Uhr und 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 Uhr und 20 Uhr. In diesem Zeitraum müssen Sie unmittelbar nach dem Ende des Schneefalls oder der Entstehung von Glatteis tätig werden und das gefahrlose Passieren auf einer Breite von 1,5 Metern ermöglichen. Sie möchten lieber ausschlafen? Geben Sie Ihren Schneeräumdienst in Langenfeld an CASSPI ab, um den Winter sorgenfrei genießen zu können.

Einsatzbereit

Unsere Einsatzflotte ist bereit für die Schneeräumung auf Gehwegen

  • Firmengelände / Gewerbegebiete
  • Industrieanlagen
  • Öffentliche und private Parkplätze
  • Wohnanlagen
  • Einfamilienhäuser / Doppelhaushälften
  • Spezialflächen wie Bahnhöfe
DWD Wetterwarnungen

Amtliche Wetterwarnungen für die Region

Die Wetterwarnungen werden alle 10 Minuten aktualisiert. Einfach die Seite neu laden...

Unsere Winterdienste

  • Maschineller Schneeräumdienst

    Mit modernen Gerätschaften befreien wir Ihre Flächen von Schnee und Eis.

  • Manueller Schneeräumdienst

    Wir gehen bei Bedarf mit Schaufel und Besen gewissenhaft um.

  • Haftungsübernahme

    Wir nehmen die Räumpflicht ernst und setzen sie gewissenhaft um.

  • 24/7-Hotline

    Kompetente Ansprechpartner sind gerne für Sie da.

  • Umweltfreundliches Streugut

    Als moderner Winterdienst setzen wir auf Streugut, das Schnee und Eis zuverlässig beseitigt – und dabei unsere Natur schützt.

  • Qualität
  • Tauwetterkontrolle

    Mögliche Dachlawinen und Eiszapfen werden kontrolliert.

  • Streumittel-Entsorgung

    Zu Saisonende entsorgen wir das ausgebrachte Streumaterial.

Ihre Vorteile bei Casspi

Vertrauen Sie einem erfahrenen Partner!

Wir definieren uns über eine gewissenhafte Arbeitsweise, eine offene Kommunikation sowie den Einsatz von professionellen Maschinen und geschulten Mitarbeitern. Vertrauen Sie unserer Expertise in puncto Räum- und Streudienst und verabschieden Sie sich endgültig von endlosen Warteschleifen am Telefon, unzuverlässigem Personal und überzogenen Preisen.

  • Vermeiden Sie Kosten durch mangelndes Schneeräumen

    Ein Personenschaden bei Schnee und Eis auf Ihrem Grundstück kann für Sie – sofern Sie Ihre Räum- oder Streupflicht verletzt haben – teuer enden. Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall sind nur drei der Kostenfaktoren, die Geschädigte bei einem Unfall aufgrund von mangelnder Schneeräumung gegen Sie geltend machen können. Vergessen Sie die Dach-Schneeräumung, kann das Dach bei anhaltendem Schneefall nur noch von der Feuerwehr sicher geräumt werden. Ein Einsatz, der horrende Kosten verursacht.
  • Genießen Sie eine Auszeit!

    Wenn Sie als Eigentümer den Winterdienst samt Schneeräumung und Beseitigung von Eis selbst übernehmen, ist eine Urlaubsreise in wärmere Gefilde während der kalten Jahreszeit für Sie tabu. Auch eine Krankheit oder persönliche Umstände entbinden Sie weder von der Räumpflicht noch von der Streupflicht. Übertragen Sie Ihren Streudienst an uns, um sorgenfrei und ohne schlechtes Gewissen zu verreisen oder sich auszukurieren.
  • Entlasten Sie Ihre Mieter

    Bei Schnee und Eis können Sie als Immobilienbesitzer den Winterdienst auf die Mieter übertragen. Was zu Winteranfang noch einwandfrei klappt, wird im Verlauf der Saison erfahrungsgemäß zum Diskussionspunkt. Der Balanceakt zwischen Streudienst, Arbeit, Familie und Freizeit wird für die Mieter zunehmend zur Belastung. Ihre Motivation, den Räumdienst gewissenhaft auszuführen, sinkt drastisch. Engagieren Sie uns als Partner für den Schneeräumdienst, um Ihren Mietern entspannte Wintermonate zu gönnen.
  • Minimieren Sie Ihren Kontrollaufwand

    Mit der Abgabe des Winterdienstes an die Mieter oder einen gewerblichen Dienstleister wie CASSPI geht die Haftung im Schadensfall nur dann auf die beauftragte(n) Person(en) über, wenn Sie der Kontrollpflicht als Eigentümer nachkommen. Dies bedeutet: Sie müssen regelmäßig prüfen, ob Räumdienst und Streudienst ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Vor allem in Wohnanlagen mit mehreren Parteien ist dies umständlich. Unser tatkräftiges Team an zufriedenen und motivierten Mitarbeitern hingegen arbeitet mit besonderer Sorgfalt, um den notwendigen Kontrollaufwand für Sie so gering wie möglich zu halten.
  • Schützen Sie die Passanten auf Ihrem Grundstück

    Als Eigentümer einer gewerblichen Immobilie, einer Wohnanlage oder eines Hauses liegt Ihnen das Wohl Ihrer Mitarbeiter und Mieter am Herzen. Damit diese auch bei anhaltendem Schneefall und Glatteis einen sicheren Untergrund vorfinden, ist ein gründlicher Räum- und Streudienst unerlässlich. Unsere zufriedenen und motivierten Mitarbeiter stellen die Sicherheit auf Ihrem Grundstück während der Wintersaison sicher und beugen Unfällen wirksam vor.
  • Ersparen Sie sich bürokratischen Ärger

    Kommt eine Person durch Schnee und Eis auf Ihrem Grundstück zu schaden, ist dies mit einem erheblichen organisatorischen Aufwand für Sie verbunden. Nachdem der Geschädigte sich bei Ihnen gemeldet hat, müssen Sie sich mit Ihrer Versicherung auseinandersetzen. Diese erhält in der kalten Jahreszeit hunderte Schadensmeldungen aufgrund eines mangelhaft ausgeführten Streudienstes beziehungsweise Räumdienstes und ist entsprechend überlastet. Es folgt ein zäher, zeitintensiver und nervenaufreibender Briefwechsel zwischen den betroffenen Parteien. Mit uns an Ihrer Seite entfällt dieser Aufwand für Sie, indem Sie die Schadensmeldung einfach an uns weiterleiten. Alles Weitere übernehmen wir.

Warum CASSPI?

Gute Gründe für den Casspi Winterdienst

  • 24 Stunden-Winterdienst-Hotline

    Eine dauerhafte Erreichbarkeit spielt bei der Inanspruchnahme eines professionellen Winterdienstes für die Räumpflicht eine zentrale Rolle. Im Winter kommen Schnee und Eis oft überraschend, was eine schnelle Reaktion und eine unverzügliche Durchführung der Sicherungsmaßnahmen erfordern.
    Mit CASSPI holen Sie sich einen flexiblen Partner für den Winterdienst an Ihre Seite, der von Oktober bis April zu jeder Uhrzeit und an allen Tagen der Woche zu erreichen ist.

    Unsere 24 Stunden-Schneeräumdienst-Hotline hält jederzeit einen kompetenten Ansprechpartner für Sie bereit, der Sie individuell und fachkundig zu Ihrem Anliegen berät.
    Unsere Tätigkeiten rund um die Themen Räumpflicht, Winterdienst, Streupflicht und Straßenreinigung üben wir an jedem Tag und zu jeder Uhrzeit aus. Dies beinhaltet auch Wochenenden und Feiertage, an denen Sie mit unserer Unterstützung ruhigen Gewissens entspannen können, während wir auf Gehwegen und Fahrbahnen für Sicherheit sorgen.

  • Bedarfsgerechte Angebote

    Bei uns finden Sie alle Dienstleistungen, die zur Sicherheit, Verschönerung und Pflege Ihres Grundstücks samt Immobilie beitragen. In Bezug auf den Winterdienst umfasst dies neben der Räumpflicht, der Streupflicht und der Schneebeseitigung auch die Beseitigung des Streuguts nach dem Ende der Saison sowie die Straßenreinigung.

    Sie können das komplette Spektrum in Auftrag geben oder unsere Zuverlässigkeit und Expertise zunächst mit der Buchung einzelner Leistungen testen. Wir beraten Sie gerne zu Ihrem Anliegen und stellen Ihnen die unterschiedlichen Optionen ausführlich vor. Sie erhalten eine detaillierte Kostenaufstellung, damit Sie jederzeit den Überblick behalten. Bei CASSPI stellen wir Ihnen nur die Arbeit in Rechnung, die auf Ihren Gehwegen oder Fahrbahnen sinnvoll und nötig ist.

  • Zuverlässige Einsatz- und Tourenplanung

    Nicht immer ist das Wetter in allen Teilen des Bundeslandes gleich. Sogar in kleineren Gebieten können sich die gleichen Witterungsbedingungen unterschiedlich auswirken. Bei unserem Winterdienst in Nordrhein-Westfalen setzen wir daher auf eine flexible und gewissenhafte Arbeitsweise. Hinzu kommt eine unbürokratische und schnelle Reaktion im Notfall.

    Kommen Schnee und Eis über Nacht oder am Wochenende, nützt Ihnen eine vertragliche Übertragung des Winterdienstes an die Mieter nur wenig. Der Gedanke, die Freizeit im Bett zu verbringen, ist für Privatpersonen vor allem an kalten Tagen zu verlockend. Wenden Sie sich an uns, wenn Sie den Räumdienst und den Streudienst in sicheren Händen wissen wollen. Mit unserer modernen Winterdiensttechnik und unseren engagierten Mitarbeitern befreien wir Ihre Flächen von den Folgen des Schneefalls und der Eisbildung.

  • Durchführung der Sicherungsmaßnahmen

    Unsere umfangreiche Expertise als gewerblicher Schneeräumdienst hilft uns nicht nur bei der Ausführung der notwendigen Tätigkeiten, sondern auch bei der strategischen Organisation. 

    Mit einer Mischung aus praktischen Erfahrungswerten, Wetterprognosen, einer detaillierten Kapazitätsplanung und internen Kennzahlen stellen wir sicher, dass Ihr Grundstück im Verlauf der von Ihnen gebuchten Periode mit den benötigten Maschinen und der ausreichenden Anzahl an Mitarbeitern bestückt ist. Personelle Engpässe und technische Ausfälle suchen Sie bei uns vergebens.

  • Haftungsübernahme bei Schnee und Eis

    Die Streu- und Räumpflicht im Winter den Eigentümern von Häusern, Wohnungen, Wohnanlagen, Parkplätzen und gewerblichen Immobilien. Sie sind somit Träger der sogenannten Verkehrssicherungspflicht und müssen den Passanten, den Autofahrern sowie den Fahrradfahrern ein gefahrloses Überqueren ihres Grundstücks samt anliegender Gehwege ermöglichen.
    Verstoßen Sie gegen die Räumpflicht, droht Ihnen im Falle eines Unfalls durch Sturz oder Kollision eine Klage auf Schmerzensgeld beziehungsweise Schadensersatz. 

    Um dies zu vermeiden, können Sie den Schneeräumdienst auf Dritte übertragen. Geben Sie den Winterdienst an die Mieter ab, sorgt dies allerdings nicht selten für Unmut und Trotz unter den Bewohnern Ihrer Immobilie.

    Mit einem professionellen Dienstleister wie CASSPI sind Sie besser beraten. Wir nehmen die Räumpflicht ernst und setzen sie gewissenhaft um. Wenn Sie uns beauftragen, gehen die Verkehrssicherungspflichten mit all ihren Konsequenzen von Ihnen auf uns über. Sie sind ab diesem Zeitpunkt nur noch für die gelegentliche Kontrolle des geleisteten Räum- oder Streudienstes verantwortlich.

  • Schnelle Reaktion bei Mängeln oder Schäden

    Eine kurze Reaktionszeit ist bei einer Mängelmeldung unverzichtbar. Wir sind uns der großen Verantwortung, die wir mit dem Winterdienst um und an Ihrer Immobilie übernehmen, bewusst. Schnelligkeit und Zuverlässigkeit stehen für uns an erster Stelle. Aus diesem Grund melden wir uns im Falle einer Mängelmeldung innerhalb kürzester Zeit bei Ihnen zurück.

    Kommt es auf Ihrem Grundstück zum Personen- oder Sachschaden, wendet sich der Geschädigte im Normalfall zunächst an Sie. Haben Sie uns vorab mit dem Räumdienst und Streudienst beauftragt, ist die Abwicklung des Falls für Sie unkompliziert. Sie haben lediglich die Aufgabe, uns über den Schaden zu informieren.
    Ab diesem Punkt brauchen Sie sich um nichts Weiteres kümmern. Wir leiten die Schadensmeldung an unsere Betriebshaftpflichtversicherung weiter. Diese prüft, ob der Anspruch in Anbetracht der Sachlage gerechtfertigt ist und reguliert den Schaden oder lehnt die Forderung ab.

  • Winterdienst FAQs

    Häufige Fragen zum Winterdienst

    Die häufigsten Antworten auf Fragen zum Winterdienst in Langenfeld (Rheinland) und Umgebung. Von der Straßenräumung über Streusalze bis hin zur Abrechnung.

    Sollte dennoch eine Frage offen bleiben, zögern Sie nicht unser Serviceteam zu kontaktieren.
    Wir sind gerne für Sie da!

    Achtung auf Schneewechten und Eisbildungen auf Dächern. Bis zu deren Entfernung (unverzügliche Veranlassung! – muss von einem Dachdecker oder der Feuerwehr durchgeführt werden), sind die gefährdeten Verkehrsflächen mit Warnstangen zu sichern. Am gefährlichsten ist hier die Zeit der Schneeschmelze, wenn sich Eiszapfen bzw. Dachlawinen bilden.

    In Nordrhein-Westfalen sind die Gemeinden für die Reinigung öffentlicher Straßen zuständig, zu der auch der Winterdienst gehört. Das Straßenreinigungsgesetz NRW erlaubt ihnen, diese Pflicht per Satzung auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke zu übertragen. Fast alle Städte machen davon für Gehwege Gebrauch. Deshalb müssen Sie den Gehweg vor Ihrem Grundstück räumen und bei Glätte streuen, obwohl er öffentlich ist.Wie breit, zu welchen Zeiten und mit welchen Streumitteln, regelt die Straßenreinigungssatzung Ihrer Stadt. Üblich sind werktags 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen 9 bis 20 Uhr sowie eine Räumbreite, die Fußgängern das Begegnen erlaubt. Verstöße gegen die Satzung können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden. Kommt jemand zu Schaden, haften Sie zudem zivilrechtlich auf Schadensersatz.

    Räumen Sie den Schnee zuerst mechanisch, also mit Schneeschieber oder Besen. Wann das geschehen muss, legt die Straßenreinigungssatzung Ihrer Stadt fest. Bei anhaltendem Schneefall muss in der Regel wiederholt geräumt werden. Schieben Sie den Schnee an den Rand des Gehwegs, nicht auf die Fahrbahn. Straßeneinläufe (Gullys), Rinnsteine, Hydranten und Haltestellenbereiche müssen frei bleiben, damit Tauwasser abfließen kann.

    Bleibt nach dem Räumen Glätte zurück, streuen Sie abstumpfende Mittel wie Splitt, Granulat oder Sand.

    Bitte beachten: Streusalz und andere auftauende Mittel sind für Privatpersonen in vielen Städten in NRW verboten oder nur eingeschränkt erlaubt. Ausnahmen gelten häufig bei Blitzeis und Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen und starken Gefällen. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Was in Ihrer Stadt gilt, regelt die örtliche Satzung. Auf Baumscheiben und Grünflächen darf grundsätzlich kein Salz gelangen.

    Abstumpfende Streumittel wirken nur, solange sie oben liegen. Wenn sie festgetreten, verweht oder verschmutzt sind, müssen Sie nachstreuen. Ist die Glätte vorbei, kehren Sie den Splitt wieder auf.

    Unser Tipp: Streuen Sie in schattigen Bereichen, an Nordseiten, auf Rampen und Treppen besonders sorgfältig. Splitt mit einer Körnung von 2 bis 4 mm hat sich dort bewährt.

    Alle Geh- und Fahrwege samt Treppen, Rampen etc. am Grundstück und der öffentliche Gehweg angrenzend an das Grundstück.

    Maßgeblich sind das Straßenreinigungsgesetz NRW und die Straßenreinigungssatzung Ihrer Stadt; sie steht in der Regel im Ortsrecht auf der Website der Stadt. Wer bei einem Unfall haftet, richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und der Rechtsprechung zur Verkehrssicherungspflicht.

    Diese Frage können wir nicht pauschal beantworten, da die Preisgestaltung – zumindest bei unseren maßgeschneiderten Angeboten – von mehreren Faktoren abhängt. Es spielen unter anderem die Art und Größe der Fläche, die örtlichen Gegebenheiten, der notwendige Zeitaufwand sowie die benötigte Menge an Streugut eine Rolle für die Berechnung.

    Das Gute – bei CASSPI müssen Sie sich um etwaige Sonderkosten im Laufe der Zusammenarbeit keine Gedanken machen. Unsere Kostenaufstellung ist übersichtlich und verbindlich, sodass Sie bereits zu Beginn der Saison wissen, welche Kosten für den Räumdienst, Winterdienst, die Straßenreinigung und alle anderen Dienstleistungen in puncto Winterdienst auf Sie zukommen werden.

    Ja, das können Sie laut Winterdienst-Gesetz grundsätzlich tun. Allerdings sollten Sie überlegen, ob Ihr Hausmeister freie Kapazitäten und die geeigneten Geräte für den Räumdienst, den Streudienst und die abschließende Straßenreinigung hat. Die Pflicht besteht auf dem Grundstück sowie den angrenzenden Gehwegen und – in Abhängigkeit von der Kommune – den anliegenden Fahrbahnen. Je nach Objekt kann dies eine sehr große Fläche umfassen und eine aufwendige Streugutbeseitigung nach dem Winterdienst erfordern. In Kombination mit den üblichen Arbeiten eines Hausmeisters führt dies bei einer Einzelperson schnell zu Überforderung.

    Im Idealfall, sollten Sie sich und Ihr Grundstück mit soviel Vorlaufzeit wie möglich auf die Wintermonate vorbereiten. In Nordrhein-Westfalen belaufen sich diese auf die Zeit von November bis April. Überlegen Sie sich rechtzeitig, ob und an wen Sie den Räum- und Streudienst abgeben möchten. Sind Sie an unseren Dienstleistungen als gewerblicher Winterdienst interessiert, hilft uns eine rechtzeitige Beauftragung bei der Planung der kommenden Saison.

    Das hängt davon ab, wer die Kosten trägt. Wohnen Sie selbst in der Immobilie oder sind Sie Mieter, können Sie den Winterdienst als haushaltsnahe Dienstleistung angeben; das Finanzamt zieht 20 % der Arbeitskosten von der Steuer ab, auch für den öffentlichen Gehweg vor dem Haus. Als Vermieter setzen Sie die Kosten als Werbungskosten an oder legen sie über die Betriebskosten auf die Mieter um. Für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte Ihre Steuerberatung.

    Ja. Unsere Hotline für den Räumdienst sowie die Straßenreinigung bei Schnee, Eis und Matsch ist von Oktober bis April rund um die Uhr besetzt. Rufen Sie uns gerne an, um unseren Notdienst in Anspruch zu nehmen. Wir rücken – freie Kapazitäten vorausgesetzt – umgehend aus und befreien Ihr privates oder öffentliches Grundstück von Schnee und Eis.

    Haben Sie uns bereits vorab als Schneeräumdienst engagiert, dürfen Sie beruhigt sein: In diesem Fall reagiert unser Notdienst-Team proaktiv, autonom und ohne Verzögerung auf extreme und unvorhergesehene Wetterumschwünge sowie unerwartet starken Schneefall und Eis.

    Auch diesen Punkt regelt die jeweilige Satzung Ihrer Gemeinde. Grundsätzlich gilt, dass Schnee und Eis von Grundstücken nicht auf die Straße geschoben werden dürfen. Schnee von Gehwegen ist am Rand des Weges zu deponieren. Sollte die Breite des Gehweges das nicht zulassen, darf der Schnee unter Einhaltung bestimmter Vorgaben zwischen Gehweg und Straße gelagert werden.

    Als fachkundiger Dienstleister übernehmen wir die Streupflicht, den Räumdienst und die Straßenreinigung in Bezug auf Schnee und Eis auf Ihren Gehwegen, Parkplätzen und Ihrer Auffahrt. Wir stellen eine optimale Lagerung des Schnees sicher, die die Verkehrssicherheit und die Bewegungsfreiheit der Passanten sowie die reibungslose Funktionalität der Straßenentwässerungsanlagen garantiert. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass die Zufahrten für Rettungsdienste und Hydranten frei bleiben.

    Welche Streumittel Sie verwenden dürfen, regelt die Straßenreinigungssatzung Ihrer Stadt. Erlaubt sind in der Regel abstumpfende Mittel wie Splitt, Granulat oder Sand. Streusalz ist für Privatpersonen in vielen Städten in NRW verboten oder nur in Ausnahmefällen erlaubt, etwa bei Blitzeis, Eisregen oder auf Treppen und starken Gefällen.

    Die Pflicht endet nicht mit einem einzigen Einsatz. Fällt im Laufe des Tages neuer Schnee oder bildet sich erneut Glätte, müssen Sie innerhalb der Satzungszeiten erneut räumen und streuen, auch mehrmals am Tag. Bei anhaltendem starkem Schneefall geschieht das in angemessenen Abständen. Ist die Glätte vorbei, muss das Streugut wieder entfernt werden. So schreiben es viele Satzungen vor.

    Gerade in Mehrfamilienhäusern scheitert der Winterdienst oft an Kleinigkeiten: Die Schaufel fehlt, der Streugutbehälter ist leer, und niemand fühlt sich zuständig.

    So unterstützen wir Sie: Wir stellen geeignetes Streugut und Räumtechnik, räumen und streuen Ihre Flächen und beseitigen das Streugut nach der Saison. Sie müssen weder Material lagern noch Geräte bereithalten.

    Bei anhaltendem Schneefall müssen Sie nicht ununterbrochen räumen. Sie müssen aber in angemessenen Abständen dafür sorgen, dass der Gehweg begehbar bleibt. Hört es auf zu schneien, räumen und streuen Sie unverzüglich. Bei Glatteis, Eisregen oder überfrierender Nässe ebenso. Je nach Wetterlage kann das mehrere Einsätze am Tag bedeuten, innerhalb der Zeiten, die die Satzung Ihrer Stadt vorgibt.

    Wichtig zu wissen: Die Räum- und Streupflicht gilt auch dann, wenn Sie verreist, krank oder beruflich verhindert sind oder körperlich nicht mehr räumen können. In diesen Fällen müssen Sie selbst für eine Vertretung sorgen. Kommt es zu einem Unfall auf einem nicht geräumten Gehweg, haften in der Regel Sie.

    So unterstützen wir Sie: Wir behalten die Wetterlage im Blick, rücken bei Schneefall und Glätte aus und räumen bei Bedarf mehrfach am Tag. Jeder Einsatz wird per GPS dokumentiert. Auf Wunsch übernehmen wir die Räum- und Streupflicht im vertraglich vereinbarten Umfang. So sind Ihre Flächen auch dann sicher, wenn Sie selbst nicht vor Ort sind.

    Die Straßenreinigungssatzung Ihrer Stadt legt neben den Räumzeiten auch die Breite fest. In vielen Städten in NRW sind es auf Gehwegen 1 bis 1,5 Meter, sodass zwei Fußgänger sicher aneinander vorbeigehen können. Gibt es keinen eigenen Gehweg, gilt die Pflicht meist für einen entsprechend breiten Streifen am Fahrbahnrand.

    Geräumt und gestreut werden müssen außerdem die Zugänge: der Weg zur Haustür, zu Mülltonnen-Standplätzen sowie die Übergänge zur Fahrbahn und zu Haltestellen. Für Hauszugänge reicht häufig eine geringere Breite von etwa 1 Meter.

    Die Breite gilt während der gesamten Räumzeit, die Ihre Satzung vorgibt. Den geräumten Schnee lagern Sie am Rand des Gehwegs, ohne Fahrbahn, Gullys oder Hydranten zu blockieren.

    So unterstützen wir Sie: Wir räumen Gehwege, Zugänge und Ihre weiteren Flächen in der Breite, die Ihre Satzung vorschreibt, und dokumentieren jeden Einsatz per GPS.

    Kurz gesagt: Ja! Als Eigentümer der Immobilie sind Sie meist nicht selbst vor Ort, sodass Sie die Räumpflicht gar nicht durchführen können. Übertragen Sie den Winterdienst an die Mieter, wird dieser oft nur halbherzig ausgeführt. Dasselbe gilt für die Streugutbeseitigung. Mit der Inanspruchnahme eines Dienstleisters ersparen Sie sich Stress, Diskussionen und Klagen in Bezug auf den Winterdienst. Ab diesem Zeitpunkt können Sie auch im kalten Winter mit starkem Schneefall und plötzlicher Eisbildung unbesorgt in den Urlaub fliegen oder anderweitig abwesend sein.

    Es ist bereits ein Hausmeister mit der Pflege meiner Immobilie beauftragt.

    Kann ich den Winterdienst auch an ihn abgeben?

    Ja, das können Sie laut Winterdienst Gesetz grundsätzlich tun. Allerdings sollten Sie überlegen, ob Ihr Hausmeister freie Kapazitäten und die geeigneten Geräte für den Räumdienst, den Streudienst und die abschließende Straßenreinigung hat. Die Pflicht besteht auf dem Grundstück sowie den angrenzenden Gehwegen und – in Abhängigkeit von der Kommune – den anliegenden Fahrbahnen. Je nach Objekt kann dies eine sehr große Fläche umfassen und eine aufwendige Streugutbeseitigung nach dem Winterdienst erfordern. In Kombination mit den üblichen Arbeiten eines Hausmeisters führt dies bei einer Einzelperson schnell zu Überforderung.

    Hat die Stadt den Winterdienst per Satzung auf Sie übertragen, sind Sie für den Gehweg vor Ihrem Grundstück verantwortlich, für Wege und Parkflächen auf dem Grundstück ohnehin.

    Sie können diese Aufgabe an Mieter oder an einen Dienstleister wie CASSPI übertragen. Im vertraglich vereinbarten Umfang übernimmt CASSPI dann die Durchführung und die Haftung dafür. Eine Kontrollpflicht bleibt bei Ihnen: Sie sollten gelegentlich prüfen, ob ordnungsgemäß geräumt wird. Unsere GPS-Dokumentation macht das einfach.

    Fahrbahnen räumt in der Regel die Stadt bzw. der kommunale Winterdienst. Für die Gehwege vor einem Grundstück sind dagegen meist die Eigentümer verantwortlich. Das Straßenreinigungsgesetz NRW erlaubt den Städten, diese Pflicht per Satzung auf die Anlieger zu übertragen, und die meisten Städte tun das. Eigentümer können die Pflicht über Mietvertrag oder Hausordnung an Mieter weitergeben. Hinzu kommen eigene Flächen wie Zufahrten, Parkplätze, Hauseingänge und Wege auf dem Grundstück.

    Welche Zeiten genau gelten, legt die Straßenreinigungssatzung Ihrer Stadt fest. In vielen Städten in NRW gilt:

    • Montag bis Samstag: 7 bis 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertage: 9 bis 20 Uhr (in manchen Städten ab 8 Uhr)

    Wichtig: Der Beginn dieses Zeitraums ist der Zeitpunkt, zu dem der Gehweg bereits geräumt und gestreut sein muss. Wer erst um 7 Uhr mit dem Räumen anfängt, ist zu spät dran. Fällt im Laufe des Tages neuer Schnee oder bildet sich erneut Glätte, muss bis 20 Uhr nachgeräumt bzw. nachgestreut werden.

    So unterstützen wir Sie: Wir übernehmen das Räumen und Streuen auf Gehwegen, Parkplätzen, Zufahrten und allen weiteren Flächen, für die Sie verantwortlich sind. Unsere Einsätze dokumentieren wir per GPS. Auf Wunsch übernehmen wir die Räum- und Streupflicht im vertraglich vereinbarten Umfang, damit Ihre Flächen rechtzeitig sicher begehbar sind.

    Partnerschaften und Referenzen

    Kunden, die uns seit Jahren vertrauen

    Der folgende Auszug aus unserer Referenzliste vermittelt Ihnen einen Überblick, für welche Kunden wir bisher erfolgreich tätig sein durften. Die Kundenzufriedenheit steht für uns an erster Stelle.

    2025 baumurkunde plant my tree
    Casspi iso 14001 um
    Casspi iso 9001 qm
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