Die rund 101.000 Einwohner von Gütersloh verteilen sich auf acht Stadtteile. Im Vergleich zu anderen Regionen in Nordrhein-Westfalen befindet sich die Stadt auf flachem Land. Plötzliche Wetterumschwünge im Winter sind dennoch keine Seltenheit. Der Schneeräumdienst in Gütersloh ist vor allem im Januar oft im Einsatz.
Winterdienst in Gütersloh mit CASSPI
Als Rundum-Dienstleister im Bereich Winterdienst, Facility Management und Grünflächenpflege sind wir unvorhergesehene Umstände gewohnt. Entsprechend flexibel ist unsere Arbeitsweise, die wir stets den äußeren Gegebenheiten anpassen. In Bezug auf den Winterdienst in Gütersloh bedeutet dies die Wahl des passenden Streuguts und den Einsatz der geeigneten Hilfsmittel (manuell und / oder maschinell) unter Berücksichtigung der Schnee- und Eismenge.
Die Pflicht zum Schneeräumdienst in Gütersloh für Eigentümer*innen
Gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt sind Sie als Grundstückseigentümer*in in der Zeit zwischen 7 Uhr und 20 Uhr (von Montag bis Samstag) beziehungsweise 9 Uhr bis 20 Uhr (an Sonn- und Feiertagen) zum Schneeräumdienst in Gütersloh verpflichtet. Sie müssen Fußgängern einen mindestens 1,5 m breiten, rutschfesten Weg zum Passieren bereitstellen. Dies umfasst auch den Weg zur Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs. Was überschaubar klingt, kann sich bei anhaltendem Schneefall schnell als große Aufgabe entpuppen.
Verbringen Sie einen entspannten Winter, indem Sie Ihre Streu- und Räumpflicht auf uns übertragen. Die anfallenden Winterdienst-Kosten können Sie als haushaltsnahe Dienstleistung in Ihrer Steuererklärung deklarieren. Gerne übernehmen wir weitere Aufgaben, die bei Schnee und Eis auf Ihrem Grundstück anfallen, wie die Freilegung Ihrer Mülltonnen.





































